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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 24.10.2013
- BVerwG 7 C 13.12 -
Imker können keine weiteren Schutzmaßnahmen beim Anbau von gentechnisch verändertem Mais verlangten
Keine Klärung im Streit um Schutzmaßnahmen beim Anbau von gentechnisch verändertem Mais
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Revisionen mehrerer Imker zurückgewiesen, die wirksame Schutzmaßnahmen beim Anbau von gentechnisch verändertem Mais verlangten, um eine Verunreinigung ihres Honigs mit dessen Pollen zu verhindern.
Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Die Bayerische Landesanstalt für
Honig durch enthaltene gentechnisch veränderte Maispollen nicht verkehrsfähig
Das Verwaltungsgericht stellte fest, dass der
VG verneint Anspruch auf weitere Schutzmaßnahmen zur Verhinderung von Verunreinigungen
Die Klage auf Feststellung, dass die Kläger im Falle eines weiteren Anbaus des betreffenden Maises Anspruch auf weitergehende Schutzmaßnahmen zur Verhinderung solcher Verunreinigungen haben, haben die Vorinstanzen abgewiesen. Größere Sicherheitsabstände müssten beim Anbau nicht eingehalten werden; auch andere Vorsorgemaßnahmen seien nach dem Grundsatz der Koexistenz der verschiedenen Erzeugungsformen nicht verhältnismäßig.
Anbau von gentechnisch verändertem Mais auf Versuchsgut in absehbarer Zeit nicht wahrscheinlich
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Klagen schon deswegen keinen Erfolg haben können, weil das als Zulässigkeitsvoraussetzung erforderliche Feststellungsinteresse nicht mehr gegeben ist. Es ist nicht mit der gebotenen Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.10.2013
Quelle: Bundesverwaltungsgericht/ra-online
- Verwaltungsgericht Augsburg, Urteil vom 30.05.2008
[Aktenzeichen: Au 7 K 07.276] - Imker haben keinen Anspruch auf Schutzmaßnahmen gegen Honig-Verunreinigung durch Anbau von Gen-Mais
(Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 27.03.2012
[Aktenzeichen: 22 BV 11.2175])
- Gefährdung von Imkereiprodukten durch genetisch veränderten Mais?
(Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 26.10.2009
[Aktenzeichen: 22 BV 08.1968]) - Gen-Mais: Gericht weist Antrag von drei Imkern, die um ihre Bienen fürchten, ab
(Verwaltungsgericht Braunschweig, Beschluss vom 29.05.2008
[Aktenzeichen: 2 B 90/08])
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Dokument-Nr. 17065
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