alle Urteile, veröffentlicht am 27.12.2009
Bundesgerichtshof, Urteil vom 22.11.1965
- III ZR 32/65 -
BGH: Für belebte öffentliche Parkplätze besteht im Winter Räum- und Streupflicht
Von Kraftfahrzeugen befahrene Teile eines Parkplatzes müssen zum Schutz der aussteigenden Fahrzeuginsassen bestreut werden
Bei Winterglätte müssen für Fußgänger Wege und belebte, über Fahrbahnen führende unentbehrliche Fußgängerüberwege innerhalb geschlossener Ortschaften bestreut werden. Belebte öffentliche Parkplätze müssen zum Schutze der ausgestiegenen Fahrzeuginsassen dann bestreut werden, wenn die Wagenbenutzer den Parkplatz nicht nur mit wenigen Schritten betreten können, um ihr Fahrzeug zu erreichen. Dies entschied der Bundesgerichtshof.
Im zugrunde liegenden Streitfall parkten die Klägerin und ihr Ehemann an einem Wintertag ihren Pkw auf einem öffentlichen Parkplatz. Ein Fußgängerweg ist vom Parkplatz durch einen mit einer Steinkante versehenen und bepflanzten Schutzstreifen abgegrenzt. In der Nacht vorher und am Morgen hatte es geschneit; der Parkplatz war mit Schnee bedeckt; die Temperatur lag etwas unter dem Gefrierpunkt. Kurz vor dem Erreichen der Ausfahrt stürzte die Klägerin. Sie erlitt einen komplizierten Oberschenkelhalsbruch, der einen mehrmonatigen Krankenhausaufenthalt notwendig machte und an dessen Folgen sie noch heute leidet.Die Klägerin verklagte... Lesen Sie mehr