alle Urteile, veröffentlicht am 06.11.2015
Landgericht Berlin, Urteil vom 08.10.2015
- 52 O 102/15 -
Fluggesellschaft muss Fluggäste klar und vollständig über Rechte aufklären
Informationsblatt der Fluggesellschaft informiert falsch oder nur unzureichend über Rechte bei großen Verspätungen und Überbuchungen
Das Landgericht Berlin hat der Fluggesellschaft Germania untersagt, Kunden im Internet falsch über ihre Rechte bei großen Verspätungen und Überbuchungen zu informieren.
Im zugrunde liegenden Verfahren hatte die Fluggesellschaft Germania auf ihrer Internetseite ein Informationsblatt über Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen im Fall von Überbuchungen, Annullierungen und großen Verspätungen veröffentlicht. Die Rechtsansprüche der Kunden wurden darin allerdings missverständlich und teilweise falsch wiedergegeben.In der Information fehlte der Hinweis auf Ausgleichszahlungen von 250 bis 600 Euro, die Fluggästen bei großen Verspätungen nach der Rechtsprechung zustehen. Lückenhaft informierte die Airline auch über die Rechte von Kunden, die ihren Flug wegen einer Überbuchung nicht antreten dürfen.... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 13.10.2015
- S 17 AL 1343/13 -
Simultanübersetzer beim Militär hat Anspruch auf Kostenerstattung für beidseitige Hörgeräteversorgung
Krankenversicherungsträger zur Erstattung der über den Festbetrag hinausgehenden Kosten verurteilt
Das Sozialgericht Karlsruhe hat entschieden, dass ein Simultanübersetzer beim Militär Anspruch auf Erstattung der über den Festbetrag hinausgehenden Kosten für eine beidseitige Hörgeräteversorgung hat.
Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens begehrt die Erstattung der über den Festbetrag hinausgehenden Kosten seiner beidseitigen Hörgeräteversorgung. Er ist als leitender technischer Angestellter Fernmelde- und Kommunikationswesen bei der US-Army beschäftigt und nimmt in dieser Funktion als technischer Berater des Dienststellenleiters an wichtigen Konferenzen und Videokonferenzen... Lesen Sie mehr
Kammergericht Berlin, Beschluss vom 29.06.2015
- 2 Ws 132/15 Vollz -
Vereinigung von arbeitenden Strafgefangenen stellt keine Gewerkschaft dar
Verteilen und Entgegennahme von Mitgliedsanträgen während der Arbeitszeit und den Pausen kann untersagt werden
Einem Strafgefangenen, der Mitglied einer "Gefangenen-Gewerkschaft" ist, kann von der Justizvollzugsanstalt aus Sicherheitsgründen untersagt werden, während der Arbeitszeit und in den Pausen Mitgliedsanträge zu verbreiten und entgegenzunehmen. Das Recht zur Untersagung ergibt sich aus dem Direktionsrecht der Anstalt. Ein unzulässiger Eingriff in die Werbefreiheit einer Gewerkschaft liegt nicht vor, da eine Gefangenen-Gewerkschaft keine Gewerkschaft ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Kammergerichts hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Strafgefangener der Justizvollzugsanstalt Berlin-Tegel war Mitglied in einer "Gefangenen-Gewerkschaft". Im Rahmen seiner Arbeit als Busfahrer auf dem Anstaltsgelände verteilte er Mitgliedsanträge und nahm solche entgegen. Die Anstaltsleitung untersagt jedoch diese Tätigkeit aus Sicherheitsgründen. Denn den arbeitenden Strafgefangenen... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht München, Urteil vom 21.05.2015
- 432 C 7911/15 -
Mieter dürfen bei Farbauswahl für Mietwohnung auf Aussagen des Fachpersonals im Baumarkt vertrauen
Richtigkeit der Produktangaben des Farbenherstellers muss nicht in Frage gestellt
Das Amtsgericht München hat entschieden, dass sich Mieter auf die Richtigkeit der Produktangaben des Farbenherstellers und die Beratung eines Verkäufers in einem Baumarkt verlassen dürfen.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juni 2006 mietete ein Ehepaar ein Haus mit Garten in der Untermenzingerstraße in München an. Vor dem Einzug strichen die beiden die Innenwände des Hauses mit den Farben "Profiweiß" und "Super Color Wohnraumfarbe, seidenglänzend". Die Farben waren von ihnen nach Beratung durch einen Verkäufer in einem Baumarkt erworben worden. Sie zogen... Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Urteil vom 23.09.2015
- 65 S 175/15 -
Fehlen eines Balkons muss nicht zwingend als wohnwertmindernd bei einem Mieterhöhungsverlangen berücksichtigt werden
Keine Berücksichtigung bei rechtlicher oder baulicher Unmöglichkeit eines Balkonanbaus
Das Fehlen eines Balkons ist dann nicht im Rahmen eines Mieterhöhungsverlangens als wohnwertmindernd zu berücksichtigen, wenn ein Balkonanbau rechtlich oder baulich nicht möglich ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall bestand zwischen zwei Mietvertragsparteien Streit darüber, ob der fehlende Balkon einer Wohnung im Rahmen des Mieterhöhungsverlangens als wohnwertmindernd zu berücksichtigen ist. Die Vermieterin verneinte dies mit Blick darauf, dass ein Balkonbau nicht möglich sei. Da die Mieter dies anders sahen, kam der Fall vor Gericht.... Lesen Sie mehr