alle Urteile, veröffentlicht am 05.11.2015
Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 14.08.2015
- 1 K 1570/14 U -
Keine Umsatzsteuerbefreiung für "Gesundheitstelefon"
telefonischen Beratungsleistungen sind nicht als Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin anzusehen
Telefonische Beratungsleistungen für Krankenkassen durch externe Drittanbieter sind weder in Form eines Gesundheitstelefons noch in Form von Patientenbegleitprogrammen als Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin anzusehen und daher auch nicht von der Umsatzsteuer befreit.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens betreibt für gesetzliche Krankenkassen ein sogenanntes "Gesundheitstelefon", über das Versicherte medizinisch beraten werden. Zudem führt sie sowohl für gesetzliche Krankenkassen als auch für Pharmaunternehmen sogenannte Patientenbegleitprogramme durch. Daran nehmen Patienten teil, die unter chronischen oder lang andauernden Krankheiten leiden und deren gesundheitliche Situation durch eine laufende Betreuung verbessert werden soll. Auch diese Betreuungsleistung wird telefonisch erbracht. Die Beratung erfolgt durch Krankenschwestern und medizinische Fachangestellte; in mehr als einem Drittel der Fälle... Lesen Sie mehr
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 29.10.2015
- L 5 KR 745/14 KL -
AOK Rheinland erhält hohe Nachzahlung aus Gesundheitsfonds in Höhe von mehr als 60 Millionen Euro
Erhebliche Reduzierung der Finanzzuweisungen verstößt gegen Vertrauensschutz bei der Finanzplanung
Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hat entschieden, das die Bundesrepublik Deutschland der AOK Rheinland/Hamburg mehr als 60 Millionen Euro aus dem Gesundheitsfonds nachzahlen muss. Das Gericht hielt eine gesetzliche Neuregelung, durch die die Finanzzuweisungen an die AOK Rheinland/Hamburg erheblich reduziert wurden, für unzulässig, das sie gegen den Vertrauensschutz bei der Finanzplanung verstößt.
Im zugrunde liegenden Verfahren begehrte die AOK Rheinland/ Hamburg von der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesversicherungsamt in Bonn, höhere Zahlungen aus dem Gesundheitsfonds in Höhe von 69 Millionen Euro. Im Gesundheitsfonds, den das Bundesversicherungsamt verwaltet, werden die Einnahmen der gesetzlichen Krankenkassen gesammelt und nach einem Verteilungsschlüssel,... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 15.09.2015
- VI ZR 175/14 -
BGH: Erhebliche Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts bei Veröffentlichung von Verhaltensweisen und Fähigkeiten einer namentlich genannten Grundschülerin in einem Buch
Schwerwiegende Beeinträchtigung des Rechts auf ungestörte kindliche Entwicklung
Wird in einem Buch einer ehemaligen Lehrerin die Verhaltensweise und Fähigkeiten einer namentlich genannten Grundschülerin geschildert, so liegt darin eine erhebliche Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Aufgrund der schwerwiegenden Beeinträchtigung des Rechts auf ungestörte kindliche Entwicklung kann die Schülerin auf Unterlassung der Nennung ihres Namens klagen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ende des Jahres 2007 nahm eine Grundschülerin probeweise am Unterricht der dritten Klasse teil. Dies diente als Test dafür, ob sie geeignet war, die zweite Klasse zu überspringen. Die Lehrerin der Klasse hielt davon nichts, sodass es in der Folgezeit zu einer Auseinandersetzung mit der Mutter des Kindes kam. Diese steigerte sich durch mehrere... Lesen Sie mehr
Werbung
Landgericht Berlin, Urteil vom 23.02.2015
- 18 S 132/14 -
Ohne Duldungstitel muss Mieter keinen Anbau eines Balkons hinnehmen
Balkonanbau stellt Besitzstörung durch verbotene Eigenmacht dar
Ein Mieter muss den Anbau eines Balkons jedenfalls dann nicht hinnehmen, wenn der Vermieter über keinen entsprechenden Duldungstitel verfügt. Denn in diesem Fall stellt der Balkonanbau eine Besitzstörung durch verbotene Eigenmacht dar. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall plante die Vermieterin den Anbau eines Balkons an einer Mietwohnung. Der Mieter war damit jedoch nicht einverstanden und wollte mit Hilfe einer einstweiligen Verfügung den Anbau stoppen. Das Amtsgericht Charlottenburg gab dem statt. Dagegen richtete sich die Berufung der Vermieterin.Das Landgericht Berlin bestätigte... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 05.11.2015
- I ZR 91/11, I ZR 76/11 und I ZR 88/13 -
Werbung für Erwerb eines Werkes kann in Urheberrecht eingreifen
Rechteinhaber kann Schadensersatz und Unterlassung verlangen
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass das urheberrechtliche Verbreitungsrecht das Recht umfasst, das Original oder Vervielfältigungsstücke eines Werkes der Öffentlichkeit zum Erwerb anzubieten.
Die Klägerin im Verfahren I ZR 91/11 ist Inhaberin der ausschließlichen urheberrechtlichen Nutzungsrechte an Möbeln nach Entwürfen von Marcel Breuer und Ludwig Mies van der Rohe. Die Beklagte ist eine in Italien ansässige Gesellschaft, die europaweit Designmöbel im Direktvertrieb vermarktet. Sie wirbt auf ihrer in deutscher Sprache abrufbaren Internetseite und in Deutschland erscheinenden... Lesen Sie mehr