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Landgericht Berlin, Urteil vom 08.10.2015
- 52 O 102/15 -
Fluggesellschaft muss Fluggäste klar und vollständig über Rechte aufklären
Informationsblatt der Fluggesellschaft informiert falsch oder nur unzureichend über Rechte bei großen Verspätungen und Überbuchungen
Das Landgericht Berlin hat der Fluggesellschaft Germania untersagt, Kunden im Internet falsch über ihre Rechte bei großen Verspätungen und Überbuchungen zu informieren.
Im zugrunde liegenden Verfahren hatte die
Entschädigung für große Verspätungen verschwiegen
In der Information fehlte der Hinweis auf Ausgleichszahlungen von 250 bis 600 Euro, die Fluggästen bei großen Verspätungen nach der Rechtsprechung zustehen. Lückenhaft informierte die Airline auch über die Rechte von Kunden, die ihren Flug wegen einer Überbuchung nicht antreten dürfen. Unerwähnt blieb, dass sie neben der Erstattung des Flugpreises einen kostenlosen Rückflug zum Ausgangsflughafen ihrer Reise verlangen können. Passagieren, die etwa wegen einer
Anspruch auf Hotelunterbringung besteht nicht nur im Ausnahmefall
Das Landgericht Berlin schloss sich dieser Auffassung an. Die Formulierung ist nach Auffassung der Richter missverständlich: Mancher Kunde werde sie so verstehen, dass ein
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.11.2015
Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband/ra-online
- Flugreisender kann von Fluggesellschaft Auskunft über Grund einer Flugverspätung verlangen
(Amtsgericht Rüsselsheim, Urteil vom 20.01.2015
[Aktenzeichen: 3 C 3644/14 (31)]) - EuGH: Recht auf Entschädigung ab Flugverspätung von drei Stunden
(Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 19.11.2009
[Aktenzeichen: C-402/07 und C-432/07])
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Dokument-Nr. 21822
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