wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

alle Urteile, veröffentlicht am 09.02.2016

Verwaltungsgericht Dresden, Urteil vom 17.12.2015
- 5 K 697/15 -

Dresdner Oberstufenschüler haben auch bei Schulweg unter 35 km Anspruch auf Erstattung von Beförderungskosten

In Dresden bisher geltende Regelung benachteiligt Elft- und Zwölftklässler gegenüber Erst- bis Zehntklässlern ohne sachlichen Grund

Die in der Landeshauptstadt Dresden geltende Regelung, die besagt, dass Oberstufenschülern lediglich bei Schulwegen von über 35 km Beförderungskosten erstattet werden, ist rechtswidrig. Die Stadt muss deshalb den Eltern eines Gymnasiasten der 11. Klasse die Fahrtkosten für seinen 7,6 km langen Schulweg ersetzen. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Dresden hervor.

Im zugrunde liegenden Streitfall hatte die Landeshauptstadt Dresden den Antrag der Eltern auf Erstattung der Schülerbeförderungskosten unter Verweis auf § 4 Abs. 1 c) ihrer Satzung Schülerbeförderungskosten-Erstattung abgelehnt. Nach dieser Vorschrift gilt ein notwendiger Schulweg bis zu einer Mindestentfernung von 35 Kilometern für die Schüler allgemeinbildender Schulen ab Klassenstufe 11 und für Schüler berufsbildender Schulen ohne Anspruch auf Übernahme von Beförderungskosten als zumutbar.Diese Regelung ist nach Auffassung der Richter des Verwaltungsgerichts Dresden rechtswidrig, weil sie Elft- und Zwölftklässler gegenüber Erst-... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 16.01.1987
- 44 C 1605/86 -

Recht zur Mietminderung wegen schwerwiegender Lärmbelästigungen aufgrund massiver Baumaßnahmen im Wohnhaus

Starke nervliche Belastung rechtfertigt Minderungsquote von 60 %

Kommt es aufgrund von massiven Bauarbeiten im Wohnhaus zu einer erheblichen Lärmbelästigung, so rechtfertigt dies angesichts der damit verbundenen starken nervlichen Belastung eine Mietminderung von 60 %. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Hamburg hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Mieter einer Wohnung minderte aufgrund erheblicher Geräuschbeeinträchtigungen wegen Bauarbeiten im Haus seine Miete. Hintergrund der Arbeiten war der Abriss des Dachstuhls und Ausbau eines neuen Dachstuhls, welche mit grundlegenden Eingriffen in die Bausubstanz verbunden waren. Die Vermieterin erkannte das Minderungsrecht nicht an, sodass... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 27.01.2016
- 4 S 1579/14, 4 S 2304/14, 4 S 2441/14 -

Hinausschieben der Altersermäßigung für Lehrer in Baden-Württemberg rechtmäßig

Altersermäßigung darf als freiwillige Fürsorgemaßnahme des Dienstherrn aus haushalts­rechtlichen Erwägungen einer veränderten Sachlage anpasst werden

Der Verwaltungs­gerichts­hof Baden-Württemberg hat § 4 Abs. 1 der Verordnung der Landesregierung über die Arbeitszeit der beamteten Lehrkräfte an öffentlichen Schulen in Baden-Württemberg für gültig erklärt. Ein Hinausschieben der Altersermäßigung für Lehrer in Baden-Württemberg ist damit rechtmäßig.

Im zugrunde liegenden Fall ging es um die Frage, ob das Hinausschieben der Altersermäßigung ab dem Schuljahr 2014/2015 um zwei Jahre (von der Vollendung des 58. Lebensjahr auf das 60. Lebensjahr für die Ermäßigung um eine Unterrichtsstunde und von der Vollendung des 60. Lebensjahr auf das 62. Lebensjahr für die Ermäßigung um zwei Unterrichtsstunden) zulässig war. Weiter war zu klären,... Lesen Sie mehr

Werbung

Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 28.07.2015
- 28 U 46/15 -

Keine unzulässige Datenspeicherung beim Land Rover Discovery

Generelle Speicherung von Daten im Fahrzeug stellt keinen Verstoß gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung dar

Das Navigationsgerät eines Land Rover Discovery verfügt über keine Datentechnik, die Navigationsdaten permanent speichert oder an andere Bauteile des Fahrzeugs weitergibt, so dass Navigationsdaten des Fahrzeugnutzers in unzulässiger Weise ausgespäht werden könnten. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm und bestätigte damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Paderborn.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im März 2014 bestellte der Beklagte aus Paderborn beim klagenden Autohaus in Gummersbach einen individuell konfigurierten Land Rover Discovery 3.0 SDV6 zum Preis von 60.450 Euro. Vor der Auslieferung des Fahrzeugs verlangte der Beklagte neben einer Betriebsanleitung, dass die Fahrzeugtechnik "Ort, Zeit und Kilometer-Stand" nicht speichern... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 11.01.2016
- VG 1 K 136.14 -

Bezirksamt muss kostümiertem NVA-Soldaten am Potsdamer Platz keine Sonder­nutzungs­erlaubnis erteilen

Ansehen und Attraktivität des historisch bedeutsamen Ortes kann durch Zulassung der Sondernutzungen geschädigt werden

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass das Bezirksamt Mitte von Berlin die Sondernutzungen auf dem Potsdamer Platz deutlich beschränken darf.

Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens stellte sich im Rahmen eines von ihm selbst als "Potsdamer Platz - Erlebte Geschichte" bezeichneten Projekts wie ein ehemaliger DDR-Grenzsoldat uniformiert vor ein Mauersegment am Potsdamer Platz. Derart kostümiert, ließ er sich mit Touristen fotografieren und teilte nachgemachte Visa-Stempel der ehemaligen DDR gegen "eine Spende in Höhe... Lesen Sie mehr