Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landgericht München I, Urteil vom 10.01.2013
- 36 S 8058/12 WEG -
Wohnungseigentümerversammlung kann Grillverbot aussprechen
Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit von Regelungen stehen im Ermessen der Wohnungseigentümer
Welche Regelungen in einer Hausordnung enthalten sind, stehen im Ermessen der Wohnungseigentümer. Hält eine Wohnungseigentümerversammlung daher ein Grillverbot für notwendig und zweckmäßig, ist ein darauf gerichteter Beschluss zulässig. Dies hat das Landgericht München I entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine
Aufnahme eines Grillverbots in der Hausordnung war zulässig
Das Landgericht München I entschied gegen die Wohnungseigentümerin. Seiner Ansicht nach, sei die Aufnahme eines Grillverbots in der
Wohnungseigentümern stand Ermessenspielraum zu
Das Landgericht führte weiter aus, dass durch die
Keine schutzwürdigen Belange der Wohnungseigentümerin
Der bereits errichtete Grill habe zudem nicht dazu geführt, so das Landgericht, dass dem
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.08.2013
Quelle: Landgericht München I, ra-online (zt/ZMR 2013, 475/rb)
- Grillen bei Wohnungseigentum: Grillerlaubnis, Grillverbot, Grilleinschränkung – alles ist möglich
(Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 10.04.2008
[Aktenzeichen: 20 W 119/06]) - Kein Holzkohlengrill auf dem Balkon: Eigentümerversammlung darf nicht uneingeschränktes Grillen per Mehrheitsbeschluss erlauben
(Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 09.11.1990
[Aktenzeichen: 25 T 435/90])
Jahrgang: 2013, Seite: 343 IMR 2013, 343 | Zeitschrift für Miet- und Raumrecht (ZMR)
Jahrgang: 2013, Seite: 475 ZMR 2013, 475
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 16419
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil16419
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.