wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

alle Urteile, veröffentlicht am 29.12.2016

Landgericht Bochum, Urteil vom 27.10.2015
- 11 S 44/15 -

Zusammenstoß auf Seitenstreifen einer Autobahn begründet Haftungsverteilung

Stau aufgrund Unwetters rechtfertigt nicht Benutzung des Seitenstreifens

Kommt es auf dem Seitenstreifen einer Autobahn zu einem Zusammenstoß zweier Fahrzeuge, so haften beide Fahrzeugführer für die Unfallfolgen, wenn die Benutzung des Seitenstreifens rechtswidrig war. Die Höhe der Haftung richtet sich dabei nach den Ver­ursachungs­beiträgen. Das Bilden eines Staus aufgrund eines Unwetters rechtfertigt nicht die Benutzung des Seitenstreifens. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Bochum hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall kam es im Juni 2014 auf einer Autobahn zu einem Verkehrsunfall zwischen einem Pkw und einem Lkw. Aufgrund eines Unwetters hatte sich ein Stau gebildet. Der Pkw-Fahrer wich daher auf den Seitenstreifen aus. Dies beabsichtigte auch der Lkw-Fahrer. Da er den auf den Seitenstreifen herannahenden Pkw nicht sah, kam es zu einer Kollision. Der Pkw-Fahrer klagte nachfolgend gegen die Halterin des Lkw auf Zahlung von Schadensersatz. Das Amtsgericht Recklinghausen nahm eine Haftungsverteilung von einem 1/3 zu 2/3 zu Lasten der beklagten Halterin des Lkw an. Dagegen richtete sich die Berufung des klägerischen Pkw-Fahrers. Er verlangte eine Alleinhaftung der Beklagten.... Lesen Sie mehr

Landgericht Bochum, Urteil vom 16.08.2016
- 9 S 17/16 -

Webdesigner haftet für von ihm vorgenommene Urheber­rechts­verletzung durch Veröffentlichung eines Fotos

Gericht bejaht Verletzung einer Pflicht aus Vertrag über Erstellung einer Homepage

Veröffentlicht ein Webdesigner auf einer von ihm zu erstellenden Homepage ein urheberrechtlich geschütztes Foto, verletzt er damit eine vertragliche Pflicht. Die dem Inhaber der Homepage aufgrund der Urheber­rechts­verletzung entstandenen Kosten sind ihm zu ersetzen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Bochum hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Inhaberin einer Homepage erhielt im Jahr 2014 eine Abmahnung, weil auf ihrer Homepage ein Foto veröffentlicht war, ohne den Urheber anzugeben. Das Foto stammte von der Webdesignerin, die einst mit der Erstellung der Homepage beauftragt war. Die Homepageinhaberin verklagte aufgrund der durch die Urheberrechtsverletzung entstandenen Kosten... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 08.12.2016
- 3 K 778/16.NW -

Anwohner hat kein Anspruch auf Durchsetzung eines Nachtparkverbots von Schulbussen an nahegelegener Schule

Vor Lärmimmissionen zu schützender Nachbarschafts­bereich reicht nicht bis zum Grundstück des klagenden Anwohners

Das Verwaltungsgericht Neustadt hat entschieden, dass ein Anwohner keinen Anspruch darauf hat, dass an den Haltebuchten für Schulbusse vor einer Schule nachts keine Busse mehr abgestellt werden dürfen.

Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls bewohnt seit 1990 ein Wohngebäude, das etwa 200 m von der Konrad-Adenauer-Schule in Vinningen entfernt liegt. Vor der Schule sind vier Bushaltebuchten, die als Haltestellen dienen. Es verkehren zur Schule zwei Schüler-Buslinien, die die Schüler morgens vor 8 Uhr zur Schule bringen und am Unterrichtsende zwischen ca. 12 Uhr und 13 Uhr bzw.... Lesen Sie mehr

Werbung

Sozialgericht Heilbronn, Urteil vom 06.12.2016
- S 11 R 1878/16 -

Schein-OHG: Gartenbau­unternehmen muss Sozial­versicherungs­beiträge in Höhe von über 46.000 Euro nachzahlen

Verschleierte Beschäftigung von rumänischen Staatsangehörigen

Das Sozialgericht Heilbronn hat entschieden, dass ein Gartenbau­unternehmen wegen verschleierter Beschäftigung von rumänischen Staatsangehörigen mehr als 46.000 Euro an Sozial­versicherungs­beiträgen nachzahlen muss

Das klagende Gartenbauunternehmen aus dem Kreis Ludwigsburg beschäftigte zwischen April 2010 und Ende 2014 für diverse Gartenarbeiten auf Baustellen drei beigeladene rumänische Staatsangehörige, ohne hierfür Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen. Auf Initiative des von ihnen als "Chef" bezeichneten Ehemanns der Inhaberin des Gartenbauunternehmens gründeten die drei Beigeladenen im September... Lesen Sie mehr