alle Urteile, veröffentlicht am 19.05.2020
Oberlandesgericht Stuttgart, Beschluss vom 15.01.2019
- 17 UF 87/18 -
Intaktes Verhältnis zu leiblichen Eltern schließt Volljährigenadoption nicht aus
Kein Ausschluss der sittlichen Rechtfertigung der Adoption gemäß § 1767 Abs. 1 BGB
Hat der Anzunehmende ein intaktes Verhältnis zu seinen leiblichen Eltern, so steht dies einer Volljährigenadoption nicht entgegen. Die sittliche Rechtfertigung der Adoption gemäß § 1767 Abs. 1 BGB ist deshalb nicht ausgeschlossen. Dies hat das Oberlandesgericht Stuttgart entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2017 musste das Amtsgericht Stuttgart über eine Volljährigenadoption entscheiden. Eine Tante wollte ihre erwachsene Nichte mit Einwilligung deren Eltern adoptieren. Das Amtsgericht lehnte den Antrag auf Adoption ab. Es sah kein Eltern-Kind-Verhältnis zwischen der Anzunehmenden und der Annehmenden und begründete dies unter anderem damit, dass die Anzunehmende ein intaktes Verhältnis zu ihren leiblichen Eltern hatte. Gegen diese Entscheidung richtete sich die Beschwerde der Beteiligten.Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied zu Gunsten der Beteiligten und hob daher die Entscheidung... Lesen Sie mehr
Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 05.12.2019
- 2-24 S 50/19 -
Schadensersatz eines 5-jährigen Kindes wegen vertaner Urlaubsfreude
Kein Anspruch für zweijähriges Kind
Einem 5-jährigen Kind kann einen Anspruch auf Schadensersatz wegen vertaner Urlaubsfreude zustehen. Der Anspruch besteht jedoch nicht für ein zweijähriges Kind. Dies hat das Landgericht Frankfurt a.M. entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall klagte im Jahr 2018 eine Familie nach einer vereitelten Reise gegen die Reiseveranstalterin auf Zahlung von Schadensersatz wegen vertaner Urlaubsfreude. Unter den klagenden Familienmitgliedern war ein 5- und ein 2-jähriges Kind. Das Amtsgericht Bad Homburg wies die Klage der beiden Kinder ab. Dagegen richtete sich deren Berufung.Das... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein, Beschluss vom 18.05.2020
- 1 B 81/20 -
Tanzschule muss geschlossen bleiben
Wiedereröffnung trotz maßgebender Hygiene nicht gestattet
Das Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein hat im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes festgestellt, dass der Antragstellerin die begehrte Wiedereröffnung ihrer Tanzschule auch unter Beachtung der maßgeblichen Hygiene und Abstandsvorschriften der Landesverordnung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuen Coronavirus (SARS-CoV-2-Bekämpfungsverordnung) nicht gestattet ist.
Die Antragstellerin bietet in ihrer Tanzschule regelmäßig Kurse für Bauchtanz, Ballett, Burlesque-Tanz, Yoga und tänzerisches Fitness-Workout an. Der Standardtanz von Paaren gehört nicht zu ihrem Repertoire. Sie begehrte die Wiedereröffnung der Tanzschule, die auf Grund der Corona-Krise geschlossen wurde.Die Richter kamen zu dem Ergebnis, dass das Tanzstudio... Lesen Sie mehr
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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 14.05.2020
- 2 C 13.19 -
Bayerische Polizisten dürfen keine sichtbaren Tätowierungen tragen
Verbot durch den Freistaat Bayern entspricht dem Bayerischen Beamtengesetz
Ein bayerischer Polizeivollzugsbeamter hat keinen Anspruch darauf, sich tätowieren zu lassen – jedenfalls nicht im sichtbaren Bereich. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Der Kläger steht als Polizeivollzugsbeamter im Dienst des beklagten Freistaates Bayern. Seinen Antrag, ihm eine beim Tragen der Dienstkleidung sichtbare Tätowierung mit dem verzierten Schriftzug "aloha" auf dem Unterarm zu genehmigen, lehnte der Dienstherr ab. Klage und Berufung des Beamten sind ohne Erfolg geblieben.Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat zur... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Niedersachsen, Beschluss vom 14.05.2020
- 13 MN 165/20 -
Außervollzugsetzung der Schließungsanordnung von Tattoo-Studios
Untersagung der Erbringung von Dienstleistungen in Tattoo-Studios ist derzeit keine notwendige Schutzmaßnahme
Der 13. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat mit Beschluss dem Antrag eines Betreibers eines Tattoo-Studios stattgeben und die in § 7 Abs. 2 der Niedersächsischen Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus vom 8. Mai 2020 (im Folgenden: Corona-Verordnung) angeordnete Schließung von Tattoo-Studios vorläufig außer Vollzug gesetzt.
Aus Sicht des Senats könne die vollständige Untersagung der Erbringung von Dienstleistungen in Tattoo-Studios derzeit nicht mehr als notwendige Schutzmaßnahme im Sinne des § 28 Abs. 1 IfSG angesehen werden. Das Infektionsgeschehen habe sich auch aufgrund der von den Infektionsschutzbehörden ergriffenen Maßnahmen in letzter Zeit verlangsamt. Die Zahl der Neuinfektionen, aber auch die... Lesen Sie mehr