Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein, Beschluss vom 18.05.2020
- 1 B 81/20 -
Tanzschule muss geschlossen bleiben
Wiedereröffnung trotz maßgebender Hygiene nicht gestattet
Das Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein hat im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes festgestellt, dass der Antragstellerin die begehrte Wiedereröffnung ihrer Tanzschule auch unter Beachtung der maßgeblichen Hygiene und Abstandsvorschriften der Landesverordnung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuen Coronavirus (SARS-CoV-2-Bekämpfungsverordnung) nicht gestattet ist.
Die Antragstellerin bietet in ihrer
Tanzstudio ist als private Sportstätte anzusehen
Die Richter kamen zu dem Ergebnis, dass das Tanzstudio als private Sportstätte beziehungsweise einem
Kein Verstoß gegen Gleichheitssatz zu erkennen
Dem Verordnungsgeber käme beim Ansatz des stufenweisen Hochfahrens des öffentlichen Lebens aus Gründen der Gefahrenabwehr ein weiter Einschätzungsspielraum zu, bei dem Belange des Gesundheitsschutzes und weitere, auch volkswirtschaftliche Gesichtspunkte abzuwägen seien. Einen offensichtlich ungerechtfertigten Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz vermochten die Richter in diesem Zusammenhang nicht zu erkennen. Ein solcher sei von der Antragstellerin auch nicht konkret dargelegt worden.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.05.2020
Quelle: Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein, ra-online (pm/ku)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 28735
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss28735
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.