alle Urteile, veröffentlicht am 12.05.2020
Verwaltungsgericht Schleswig, Beschluss vom 07.05.2020
- 1 B 74/20 -
Tattoo-Stechen trotz Corona-Pandemie wieder erlaubt
Kein Grund für Ungleichbehandlung gegenüber Kosmetikdienstleistungen
Das Verwaltungsgerichts Schleswig-Holstein hat entschieden, dass die SARS-CoV-2-Bekämpfungsverordnung in Verbindung mit der veröffentlichten Positivliste vom 04.05.2020 in nicht gerechtfertigter Weise in die Berufsausübungsfreiheit der Antragstellerin eingreift, soweit sie das professionelle Stechen von Tattoos außerhalb des Gesichtsbereichs weiterhin untersagt.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Während Friseure, Kosmetikstudios, Nagelstudios und ähnliche Betriebe unter Auflagen wieder öffnen dürfen, müssen Tattoo-Studios weiter geschlossen bleiben. Hiergegen wandten sich die Betreiber eines Tattoo-Studios mit einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht in Schleswig.Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts ergibt sich aus den Erwägungen des Verordnungsgebers kein sachlicher Grund für die Ungleichbehandlung jedenfalls von Anbietern von Kosmetikdienstleistungen sowie Nagelstudios und Nageldesignern einerseits und Tätowierern andererseits.Das Gericht stellte deshalb... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Bremen, Urteil vom 29.11.2019
- 25 C 405/19 -
Unwirksamkeit eines in Formularmietvertrag versteckten Kündigungsverzichts
Vorliegen einer überraschenden Klausel im Sinne von § 305 c Abs. 1 BGB
Ein in einem Formularmietvertrag versteckter Kündigungsverzicht ist unwirksam. Insofern liegt eine überraschende Klausel im Sinne von § 305 c Abs. 1 BGB vor. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Bremen hervor.
In dem zugrunde liegenden stritten die Parteien eines Mietverhältnisses über die Wirksamkeit einer Kündigung. Der Mieter hatte das Mietverhältnis im März 2016 kurze Zeit nach Mietbeginn gekündigt. Die Vermieterin hielt diese Kündigung für unwirksam und verwies auf eine Regelung im Formularmietvertrag, wonach die Kündigung für ein Jahr ausgeschlossen war. Der Mieter hatte diese Regelung... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Köln, Beschluss vom 08.05.2020
- 16 L 787/20 -
Kein Anspruch auf Gewährung der Corona-Soforthilfe im Eilverfahren wegen privater Existenzgefährdung
Keine Soforthilfe ohne glaubhaft gemachte wirtschaftliche Existenzgefährdung
Im gerichtlichen Eilverfahren kann eine NRW-Soforthilfe 2020 nicht gewährt werden, wenn der Antragsteller nicht glaubhaft macht, dass ohne die Zahlung eine Existenzgefährdung seines Unternehmens vorliegen würde, sondern sich auf eine private Existenzgefährdung beruft. Das hat das Verwaltungsgericht Köln mit Beschluss vom heutigen Tag entschieden.
Im hier vorliegenden Fall beantragte eine Solo-Selbständige bei der Bezirksregierung Köln mittels eines Online-Antrags die Gewährung von "NRW-Soforthilfe 2020" in Höhe von 9.000 Euro. Diesen Antrag lehnte die Bezirksregierung Köln im Online-Verfahren ab, weil die Voraussetzungen nicht vorlägen.Die Antragstellerin wandte sich daraufhin mit einem Eilantrag an das... Lesen Sie mehr
Werbung
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 21.11.2019
- V ZR 101/19 -
BGH: Kenntnis der Wohnungseigentümer über mögliche Mängel am Gemeinschaftseigentum entbindet Verwalter nicht von Pflicht zur Prüfung von Mängeln
Pflichtverletzung kann Schadensersatzhaftung begründen
Die Kenntnis der Wohnungseigentümer über mögliche Mängel am Gemeinschaftseigentum entbindet den WEG-Verwalter nicht von seiner Pflicht, das Vorliegen von Mängeln und wie diese zu beseitigen sind zu prüfen. Verletzt er diese Pflicht, kann dies einen Schadensersatzanspruch begründen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2000 beauftragte die Verwalterin einer Wohnungseigentumsanlage einen Gutachter mit der Prüfung der Sicherheit der Balkonbrüstungen. Das Gutachten stellte daraufhin verschiedene Mängel fest. Zwar wurde auf der anschließenden Eigentümerversammlung über mögliche Sanierungen gesprochen, passiert ist jedoch bis ins Jahr 2009 nichts. Die... Lesen Sie mehr
Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 07.05.2020
- L 4 SO 92/10 B ER -
Kein Mehrbedarf für Sozialhilfeempfänger in der Corona-Pandemie
Eine Gefährdung der Lebensmittelversorgung sei aufgrund der aktuellen Ereignisse nicht zu erwarten
Sozialhilfeempfänger haben keinen Anspruch auf zusätzliche Leistungen für die Bevorratung von Lebensmitteln. Die empfohlene (Not-)Bevorratung für 10 bis 14 Tage in Zeiten der Corona-Pandemie führt nicht zu einem unausweichlichen bzw. unabweisbaren Bedarf im Sinne des Sozialhilferechts. Dies entschied der 4. Senat des Hessischen Landessozialgerichts in einem heute veröffentlichten Beschluss im einstweiligen Rechtsschutzverfahren.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Ein schwerbehinderter Sozialhilfeempfänger aus dem Werra-Meißner-Kreis beantragte Ende März 2020 eine sofortige Pandemie-Beihilfe in Höhe von 1.000 € sowie eine Erhöhung der Regelleistung um monatlich 100 €. Er könne wegen seiner chronischen Erkrankung und der Gehbehinderung nicht einkaufen gehen und sei auf Lebensmittellieferungen angewiesen.... Lesen Sie mehr