alle Urteile, veröffentlicht am 27.05.2020
Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 26.05.2020
- VG 14 L 144.20 -
Corona-Pandemie: Hochzeiten dürfen immer noch nicht groß gefeiert werden
Teilnehmendenzahl weiterhin nur auf max. 20 Personen begrenzt
Private Versammlungen in Berlin sind nach einem Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts weiterhin vorerst nur begrenzt möglich.
Im zugrunde liegenden Fall möchte die Antragstellerin ihre Hochzeit am 30. Mai 2020 mit 80 Gästen feiern. Nach der geltenden Corona-Eindämmungsmaßnahmenverordnung des Landes Berlin dürfen u.a. nichtöffentliche Zusammenkünfte grundsätzlich weiterhin nicht stattfinden. Im privaten oder familiären Bereich sind sie ausnahmsweise gestattet, wenn sie aus zwingenden Gründen erforderlich sind und die Teilnehmendenzahl auf maximal 20 Personen begrenzt ist; dies gilt u.a. auch für Hochzeiten.Der auf die Abhaltung der Hochzeitsfeier mit 80 Gästen gerichtete Eilantrag der Antragstellerin hatte keinen Erfolg. Nach Auffassung des Gerichts... Lesen Sie mehr
Landgericht Frankenthal, Urteil vom 15.04.2020
- 3 O 252/19 -
Rechtsschutzversicherung greift nicht für Klage gegen "Heiratsschwindler"
Auch auf diesen Kosten bleibt die Klägerin sitzen
Nach einer aktuellen Entscheidung der für Versicherungsrecht zuständigen 3. Zivilkammer muss eine Rechtsschutzversicherung die Prozesskosten nicht übernehmen, wenn ein sog. Heirats- oder Beziehungsschwindler auf Schadensersatz verklagt werden soll.
Eine junge Frau aus dem Landkreis Bad Dürkheim wollte ihren ehemaligen Lebensgefährten auf Schadensersatz verklagen. Ihrer Ansicht nach war die Beziehung von ihm bewusst eingegangen und ausgenutzt worden, um sie zu betrügen. So habe er Darlehensverträge in ihrem Namen über insgesamt 20.000 Euro abgeschlossen, ihre Unterschrift gefälscht und sie zur Auszahlung des Betrages an ihn gebracht.... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 22.05.2020
- 6 U 23/20 -
Arzneimittel oder Medizinprodukt: Unzulässige Präsentation eines Hustensafts
Unterlassungsanspruch wegen Vertrieb eines sog. Präsentationsarzneimittels ohne Zulassung
Erweckt die Präsentation eines Produktes den Eindruck, dass es heilende Wirkungen im Sinne eines Arzneimittels hat, liegt ein so genanntes Präsentationsarzneimittel (§ 2 Abs. 1 AMG) vor. Weist der Hersteller nicht durch Vorlage eines vollständigen Bescheids des Bundesinstituts für Arzneimittel nach, dass das Produkt behördlicherseits nicht als Arzneimittel eingestuft wird, ist der Vertrieb als bloßes Medizinprodukt zu unterlassen, entschied des Oberlandesgericht Frankfurt am Main.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Parteien streiten um die Einordnung des von der Beklagten vertriebenen Hustensafts "Mucosolvan Complete Phyto" als Arzneimittel oder Medizinprodukt. Der Kläger ist ein Verein, der den unlauteren Wettbewerb bekämpft. Die Beklagte vertreibt den Hustensaft als so genanntes Medizinprodukt; sie verfügt nicht über eine Arzneimittelzulassung... Lesen Sie mehr
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Bundesgerichtshof, Beschluss vom 20.02.2019
- XII ZB 364/18 -
BGH: Verschenkte selbst genutzte Immobilie mit lebenslangem Nießbrauchrecht muss nicht zum Zwecke des Elternunterhalts vom Geschenkten zurückgefordert werden
Keine Erhöhung der unterhaltsrechtlichen Leistungsfähigkeit durch Rückforderungsanspruch nach § 528 Abs. 1 BGB
Verschenkt ein zum Elternunterhalt Verpflichteter seine selbst genutzte Eigentumswohnung und behält sich ein lebenslanges Nießbrauchrecht vor, so muss er die Immobilie nicht gemäß § 528 Abs. 1 BGB zum Zwecke der Unterhaltsleistung zurückfordern. Denn die Eigentumswohnung ist unterhaltsrechtlich nicht als Vermögen einzusetzen, so dass sich durch die Rückforderung nicht seine Leistungsfähigkeit erhöht. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall war eine pflegebedürftige Frau von März 2017 bis zu ihrem Tod im Dezember 2017 vollstationär in einem Altersheim untergebracht. Für die Zeit erbrachte der Sozialhilfeträger Sozialhilfeleistungen. Er beanspruchte nunmehr vom Sohn der Verstorbenen Elternunterhalt. Dabei ging es vor allem um die Frage, ob der Unterhaltsverpflichtete seine an seine Tochter... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.04.2020
- 12 S 579/20 -
Elternteil hat keinen Anspruch auf Einsicht in Daten des Jugendamts
Schutz des besonderen Vertrauensverhältnisses zwischen Kind und Mitarbeiter des Jugendamts
Ein Elternteil hat gemäß § 25 Abs. 1 SGB X keinen Anspruch auf Einsicht in die Daten des Jugendamts. Insofern geht der Schutz des besonderen Vertrauensverhältnisses zwischen dem Kind und dem Mitarbeiter des Jugendamts gemäß § 65 Abs. 1 Nr. 1 SGB VIII dem aus dem Elternrecht hergeleiteten Informationsrecht vor. Dies hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wollte ein Kindesvater im Jahr 2019 gerichtlich erreichen, dass er Einblick in die Daten des Jugendamts hinsichtlich seiner Tochter erhält. Hintergrund dessen war, dass das Jugendamt von einer Kindeswohlgefährdung ausging. Der Kindesvater wollte nun gestützt auf sein Elternrecht wissen, auf welcher Grundlage die Feststellung erfolgte. Die Kindesmutter... Lesen Sie mehr