alle Urteile, veröffentlicht am 29.05.2020
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 27.05.2020
- BVerwG 6 C 1.19 -
Erhöhung des Entgelts von Standardbriefen für den Zeitraum von 2016 bis 2018 rechtswidrig
2015 erlassene Bestimmungen der Postentgeltregulierungsverordnung durch Vergleichsmarktbetrachtung unwirksam
Die Erhöhung des Entgelts für die Beförderung von Standardbriefen von 0,62 € auf 0,70 € für den Zeitraum von 2016 bis 2018 war rechtswidrig. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden.
Die Bundesnetzagentur hat der beigeladenen Deutschen Post AG die beantragten Erhöhungen der Entgelte für verschiedene Standardbriefdienstleistungen für den Zeitraum von 2016 bis 2018 genehmigt (sog. Price-Cap-Verfahren). Die beklagte Bundesrepublik ist verfassungs- und unionsrechtlich verpflichtet sicherzustellen, dass diese Leistungen flächendeckend im gesamten Bundesgebiet in einer bestimmten Qualität und zu erschwinglichen Preisen erbracht werden (Universaldienst). Die Deutsche Post AG hat sich gegenüber der Bundesrepublik rechtsverbindlich verpflichtet, den Universaldienst wahrzunehmen. Als Rechtsnachfolgerin der Deutschen Bundespost verfügt... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Dresden, Urteil vom 15.05.2020
- S 44 KR 653/17 -
Anspruch auf Krankenkassen-Bonus auch für Kauf eines Smartphones statt eines Fitnessarmbandes
Entscheidend sind Sinn und Zweck des Bonusprogramms
Für das Bonusprogramm der AOK Plus reichte es aus, wenn der Versicherte statt eines am Handgelenk getragenen Armbands (sogenanntes "Wearable") ein Smartphone erwarb, das ebenfalls diverse Daten wie Schritte, Puls, Kalorienverbrauch und zurückgelegte Distanz seines Trägers messen konnte. Soweit die Satzung der Krankenkasse für den Erwerb eines "Fitnesstrackers" einen Bonus vorsah, musste dieser auch gewährt werden, wenn der Versicherte ein Smartphone mit diesen Funktionalitäten kaufte. Dies hat das Sozial-gericht Dresden entschieden.
Im hier vorliegenden Fall belohnt die AOK Plus, wie auch viele andere Krankenkassen, das gesundheitsbewusste Verhalten ihrer Versicherten. In diesen Bonusprogrammen erhalten Versicherte "Bonuspunkte" bzw. Beitragsrückerstattungen dafür, dass sie z.B. zu Vorsorgemaßnahmen gehen, sich regelmäßig impfen und untersuchen lassen oder Sport treiben. In der im Jahr 2016 gültigen Satzung war... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 27.05.2020
- 2 KM 439/20 OVG -
Hotels und andere Unterkünfte müssen sich weiterhin an die Corona-Landesverordnung halten
Keine Außervollzugsetzung des § 4 Abs. 3 Nr. 1 der Corona-Landesverordnung von Beherbergungsbeschränkung auf 60 %
Das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern hat mit Beschluss vom 27.05.2020 in einem gerichtlichen Eilverfahren (Az. 2 KM 439/20 OVG) den Antrag auf Außervollzugsetzung von § 4 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. a sowie Abs. 2 Sätze 3 und 4 der Verordnung der Landesregierung zum dauerhaften Schutz gegen das neuartige Coronavirus in Mecklenburg-Vorpommern abgelehnt. Nach § 4 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. a der Verordnung ist für die Beherbergung die Auflage umzusetzen, dass ab dem 25. Mai 2020 die Tagesauslastung bei gewerblichen Betrieben von Hotels, Pensionen, Gasthöfen, Ferienunterkünften, Jugendherbergen und Gruppenunterkünften auf jeweils insgesamt 60 % der Betten begrenzt ist. § 4 Abs. 2 Satz 3 der Verordnung untersagt es, Gäste aufzunehmen, die vor der Anreise keine verbindliche Buchung für mindestens eine Übernachtung oder ihren Wohnsitz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt haben, in dem oder in der in den letzten sieben Tagen vor der Einreise die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern höher als 50 ist. Satz 4 bestimmt eine Hinweis- und Dokumentationspflicht für die Betreiber.
Im vorliegenden Fall sind die Antragstellerinnen Eigentümerin und Betreiberin von Hotels auf der Halbinsel Fischland-Darß-Zingst in M-V. Die Antragstellerinnen sind u. a. der Auffassung, die 60 %-Regelung verletze Art. 3 GG, weil großräumige Hotels und kleine Pensionen gleichbehandelt werden würden. Zudem verstoße die Vorschrift gegen Art. 12 und Art. 14 GG. Das Verbot der Aufnahme von... Lesen Sie mehr
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Bundesgerichtshof, Urteil vom 28.05.2020
- I ZR 40/19 -
BGH zur Wirksamkeit einer Klausel zur automatischen Verlängerung eines Makler-Alleinauftrags
Verlängerungsklausel versteckt sich in Anlagen zum Vertrag und ist deshalb unwirksam
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass einem Immobilienmakler in Allgemeinen Geschäftsbedingungen grundsätzlich ein auf sechs Monate befristeter Makleralleinauftrag erteilt werden kann, der sich automatisch um jeweils drei weitere Monate verlängert, wenn er nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen gekündigt wird.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Klägerin ist als Maklerin tätig. Die Beklagte wollte ihre Eigentumswohnung verkaufen und schloss mit der Klägerin eine als "Alleinverkaufsauftrag" bezeichnete Vereinbarung. Nach dem von der Klägerin vorformulierten Vertragsdokument war der Auftrag zunächst auf sechs Monate befristet und sollte sich jeweils um weitere drei Monate verlängern,... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Berlin-Mitte, Urteil vom 05.02.2020
- 15 C 256/19 -
Reparatur von Steckdosen unterfällt Kleinreparaturklausel
Keine Kostenpflicht bei Reparatur der Dichtung am Abflussrohr der Toilette und Ablaufpumpe der Dusche
Die Reparatur von Steckdosen unterfällt der Kleinreparaturklausel. Dies gilt nicht für die Reparatur der Dichtung am Abflussrohr der Toilette und der Ablaufpumpe der Dusche. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Mitte entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall sollte der Mieter einer Wohnung in Berlin für die Reparatur einer Steckdose, der Dichtung am Abflussrohr der Toilette und der Ablaufpumpe der Dusche aufkommen. Die Vermieterin verwies insofern auf die im Mietvertrag enthaltene Kleinreparaturklausel. Da sich der Mieter weigerte die Reparaturkosten zu zahlen, kam der Fall vor Gericht.... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom 10.01.2019
- 20 UF 141/18 -
Keine Nutzungsentschädigung für ausgezogenen Ehegatten bei mietfreiem Wohnen in Haus der Schwiegereltern
Kein Nutzungsentschädigungsanspruch nach § 1361 b Abs. 3 Satz 2 BGB
Der aus dem Haus ausgezogene Ehegatte kann vom verbleibenden Ehegatten keine Nutzungsentschädigung nach § 1361 b Abs. 3 Satz 2 BGB verlangen, wenn das Haus den Schwiegereltern gehört und diese den Eheleuten die Nutzung mietfrei überlassen haben. Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Ehepaar lebte zusammen mit der gemeinsamen Tochter in einem Einfamilienhaus, welches im Eigentum der Eltern des Ehemanns stand. Eine Miete musste das Ehepaar nicht zahlen. Im Jahr 2010 trennte sich das Ehepaar. Die Ehefrau zog mit der Tochter aus dem Haus aus. Nunmehr beanspruchte sie von ihrem Ehemann eine Nutzungsentschädigung in Höhe... Lesen Sie mehr