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Verwaltungsgericht Trier, Urteil vom 18.07.2024
- 4 K 732/24.TR -
Dienstentfernung eines Polizeibeamten wegen privatem Autohandel
Nebentätigkeit als Autohändler ohne Genehmigung stellt besonders schwerwiegendes Dienstvergehen dar
Die landesweit für das Disziplinarrecht zuständige 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Trier hat einen Bundespolizeibeamten aus dem nördlichen Landesteil aus dem Dienst entfernt.
Diesem wurde im Disziplinarverfahren zur Last gelegt, eine nicht genehmigungsfähige
Nebenjob als Autohändler war nicht genehmigt
Die Richter haben den Beamten aus dem Dienst entfernt. Er habe ein schweres
VG sieht "hohes Maß an Pflichtvergessenheit"
Insgesamt habe der Beamte ein so hohes Maß an Pflichtvergessenheit an den Tag gelegt, dass die Verhängung der disziplinaren Höchstmaßnahme unumgänglich sei. Durch die über mehrere Jahre ohne
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.08.2024
Quelle: Verwaltungsgericht Trier, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 34242
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