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Verwaltungsgericht Gießen, Beschluss vom 14.08.2024
- 5 L 2189/24.GI -
Keine Erweiterung der Aussagegenehmigung für einen Kriminalhauptkommissar, der zur polizeilichen Vernehmung eines Informanten aussagen soll
Prozess um einen „Mord ohne Leiche“ in Hungen
Die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Gießen hat den Eilantrag eines vor dem Landgericht Gießen unter anderem wegen Mordes Angeklagten abgelehnt. Der Antragsteller begehrte eine erweiterte Aussagegenehmigung für einen Kriminalhauptkommissar, der zur polizeilichen Vernehmung eines Informanten aussagen soll.
Vor dem Landgericht Gießen wird gegen den Antragsteller und einen Mitangeklagten seit dem Frühjahr 2021 eine Hauptverhandlung unter anderem wegen Mordes geführt. Die Angeklagten sollen im November 2016 in der Gemarkung Hungen einen Menschen erschossen haben. Die Leiche wurde bis heute nicht gefunden und es gibt keine Zeugen für die Tat. Der Antragsteller und ein weiterer Angeklagter beschuldigen sich gegenseitig.
Gericht hat Kriminalhauptkommissar vernommen, der die polizeilichen Vernehmungen des Informanten durchgeführt hat
In der andauernden Hauptverhandlung waren dieses Jahr die Angaben eines anonymen Informanten Gegenstand der Beweisaufnahme. Dieser darf zur Wahrung seiner Anonymität auf Grund einer Entscheidung des hessischen Innenministeriums nicht als Zeuge vernommen werden. Es wurde ein
Antragsteller begehrt eine Erweiterung der Aussagegenehmigung
Vor dem Verwaltungsgericht begehrte der Antragsteller nun eine Erweiterung der
Polizeibehörde sieht Gefahr der Identifizierung des Informanten
Das Verwaltungsgericht verneinte einen Anspruch auf Erteilung einer weitergehenden
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.08.2024
Quelle: Verwaltungsgericht Gießen, ra-online (pm/pt)
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Dokument-Nr. 34289
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