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Verwaltungsgericht Aachen, Urteil vom 27.04.2015
- 1 K 908/14 und 1 K 909/14 -
Erotik-Chat als Zuverdienst: Widerruf der Nebentätigkeitsgenehmigung von JVA-Beamten rechtmäßig
Zuverdienst der Nebentätigkeit übersteigt Dienstbezüge der Beamten
Das Verwaltungsgericht Aachen hat entschieden, dass zwei Beamten einer Justizvollzugsanstalt die Erlaubnis für eine Nebentätigkeit widerrufen werden durfte, weil sie mit ihrer Nebentätigkeit jährliche Einnahmen in einer Höhe erzielten, die über den jährlichen Dienstbezügen lag.
Im zugrunde liegenden Streitfall hatte die Leiterin einer
Hohe Einnahmen aus Nebentätigkeit lässt Beeinträchtigung dienstlicher Interessen befürchten
Das Verwaltungsgericht Aachen erklärte hat die Widerrufsentscheidungen für rechtmäßig, weil die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.04.2015
Quelle: Verwaltungsgericht Aachen/ra-online
- Mitwirken eines Polizisten in "scripted-reality"-Sendungen von RTL schadet nicht dem Ansehen der öffentlichen Verwaltung
(Verwaltungsgericht Aachen, Urteil vom 12.03.2015
[Aktenzeichen: 1 K 1032/14]) - Justizvollzugsbeamter erhält keine Nebentätigkeitsgenehmigung für Waffenhandel
(Verwaltungsgericht Minden, Urteil vom 21.02.2013
[Aktenzeichen: 4 K 1627/12])
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Dokument-Nr. 20960
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