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Verwaltungsgericht Aachen, Urteil vom 12.03.2015
- 1 K 1032/14 -
Mitwirken eines Polizisten in "scripted-reality"-Sendungen von RTL schadet nicht dem Ansehen der öffentlichen Verwaltung
Genehmigung für Nebentätigkeit in Fernsehproduktion zu Unrecht verweigert
Das Verwaltungsgericht Aachen hat entschieden, dass einem Polizisten zu Unrecht die Genehmigung für eine Nebentätigkeit bei einer Fernsehproduktion verweigert wurde.
Zur Begründung hat das Gericht ausgeführt: Die Mitarbeit in "scripted-reality"-Sendungen wie den RTL-Produktionen "Familien im Brennpunkt" und "Verdachtsfälle" schade nicht dem Ansehen der öffentlichen Verwaltung, solange der Kriminalhauptkommissar sachlich korrekte und auf seiner Erfahrung beruhende Ratschläge gebe. Die gelegentliche Einblendung außerhalb des gespielten "Hauptgeschehens" gewährleiste die Abgrenzung zum fiktiven Teil der Sendungen.
Einstellung der Zusammenarbeit zwischen Ministerium und Produktionsfirmen einzelner "scripted-reality"-Formate hier unerheblich
Der Polizeibeamte habe auch früher schon mit
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.03.2015
Quelle: Verwaltungsgericht Aachen/ra-online
- Justizvollzugsbeamter erhält keine Nebentätigkeitsgenehmigung für Waffenhandel
(Verwaltungsgericht Minden, Urteil vom 21.02.2013
[Aktenzeichen: 4 K 1627/12]) - BAG zur Zulässigkeit einer Nebentätigkeit während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses
(Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24.03.2010
[Aktenzeichen: 10 AZR 66/09])
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Dokument-Nr. 20751
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