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Verwaltungsgericht Aachen, Beschluss vom 29.04.2015
- 2 L 251/15 -
Widerruf einer Fahrschulerlaubnis wegen Unzuverlässigkeit rechtmäßig
Beschäftigung eines wegen Betrugs und gewerbsmäßiger Urkundenfälschung Verurteilten widerspricht Vorbildfunktion einer Fahrschule
Das Verwaltungsgericht Aachen hat entschieden, dass einer Fahrschule, die einen Angestellten beschäftigt, der wegen Betrugs und gewerbsmäßiger Urkundenfälschung verurteilt wurde, die Fahrschulerlaubnis wegen Unzuverlässigkeit widerrufen werden kann.
Im zugrunde liegenden Streitfall widerrief der Kreis Heinsberg im März 2015 die Betriebserlaubnis einer
Beschäftigte hatte maßgeblichen Einfluss auf Geschäftsführung der Fahrschule
Der Beschäftigte habe maßgeblichen Einfluss auf die Geschäftsführung der
Fahrschulinhabern komme eine Vorbildfunktion hinsichtlich zu
Auch wenn der Vertrag mittlerweile aufgelöst worden sein sollte, sei nicht klar, dass der Beschäftigte seine Tätigkeit in der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.05.2015
Quelle: Verwaltungsgericht Aachen/ra-online
- Widerruf der Fahrschulerlaubnis wegen Verbreitens pornographischer Schriften zulässig
(Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 09.02.2011
[Aktenzeichen: 11 CS 10.3056]) - Widerruf der Fahrlehrerlaubnis wegen Unzuverlässigkeit
(Verwaltungsgericht Hannover, Beschluss vom 04.08.2008
[Aktenzeichen: 9 B 2897/08])
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Dokument-Nr. 21056
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