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Verwaltungsgericht Aachen, Beschluss vom 14.12.2012
- 2 L 584/12 -
Ausgedienter Polizei-Wasserwerfer darf nicht im Straßenverkehr genutzt werden
Betriebsuntersagung des Straßenverkehrsamtes rechtmäßig
Privatpersonen oder - wie hier im Fall - private Vereine, die mit einem alten Polizei-Wasserwerfer am Straßenverkehr teilnehmen wollen, benötigen hierfür eine Ausnahmegenehmigung. Dies hat das Verwaltungsgericht Aachen entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte das
Missbräuchliche Verwendung des Wasserwerfers soll verhindert werden
Das
Zulassung auf Private erfordert Ausnahmegenehmigung
Die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.12.2012
Quelle: Verwaltungsgericht Aachen/ra-online
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Dokument-Nr. 14925
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