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Verwaltungsgericht Aachen, Urteil vom 28.08.2012
- 3 K 2277/10 -
"Psychologische Blendung": Werbepylon verstößt gegen das Gebot der Rücksichtnahme
Grundstücksbesitzerin durch starke Beleuchtung eines Werbedreiecks in ihren Rechten verletzt
Die Baugenehmigung für den Werbepylon eines bundesweit tätigen Elektronikfachmarktes verletzt die Anwohner in ihren Rechten. Dies entschied das Verwaltungsgericht Aachen.
Im zugrunde liegenden Streitfall ging es um einen bereits von der Autobahn aus weit sichtbaren
Der Begriff der "psychologischen Blendung"
Die Klägerin machte geltend, dass die Werbesäule eine so genannte erdrückende Wirkung für ihr ca. 200 m entfernt liegendes Grundstück habe. Das Verwaltungsgericht Aachen konnte diese Wirkung zwar nicht feststellen. Auch habe der in den Abendstunden des 3. Mai 2011 stattgefundene Ortstermin ergeben, dass in den Schlafräumen des klägerischen Wohnhauses die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.08.2012
Quelle: Verwaltungsgericht Aachen/ra-online
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Dokument-Nr. 14071
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