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Verwaltungsgericht Aachen, Beschluss vom 25.02.2021
- 3 L 775/20 -
Entziehung einer Fahrerlaubnis auf Probe wegen fehlender Teilnahme an Aufbauseminar setzt Fristsetzung hinsichtlich Teilnahme voraus
Ohne Fristsetzung keine Fahrerlaubnisentziehung
Die Entziehung einer Fahrerlaubnis auf Probe wegen fehlender Teilnahme an einem Aufbauseminar setzt voraus, dass dem Betroffenen eine Frist gesetzt wurde, bis zu deren Ablauf er am Aufbauseminar teilgenommen haben muss. Dies hat das Verwaltungsgericht Aachen entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde einer Fahranfängerin im Oktober 2020 mit sofortiger Wirkung die
Rechtswidrige Entziehung der Fahrerlaubnis auf Probe
Das Verwaltungsgericht Aachen entschied zu Gunsten der Betroffenen. Die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.03.2021
Quelle: Verwaltungsgericht Aachen, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 30049
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