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Verwaltungsgericht Aachen, Beschluss vom 30.12.2010
- 4 L 533/10 -
Aussetzung der Wehrpflicht: Einberufung zum Grundwehrdienst dennoch rechtmäßig
Möglichkeit der Rückstellung vom Wehrdienst erst für Studenten des dritten Fachsemesters gegeben
Die Einberufung zum Wehrdienst zum 1. Januar 2011ist auch unter Berücksichtigung der zum 1. Juli 2011 vorgesehenen Aussetzung der Wehrpflicht derzeit rechtmäßig. Dies entschied das Verwaltungsgericht Aachen.
Der Antragsteller des zugrunde liegenden Falls, ein
Einberufungsbescheid nicht als rechtswidrig anzusehen
Das Verwaltungsgericht Aachen konnte allerdings bei der gebotenen summarischen Prüfung nicht feststellen, dass der Einberufungsbescheid rechtswidrig ist. Das Wehrpflichtgesetz sieht erst für Studenten des dritten Fachsemesters die Möglichkeit vor, sich zurückstellen zu lassen.
Andere Entscheidungen waren nicht zum Vergleich heranziehbare Sonderfälle
Soweit andere Verwaltungsgerichte die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.01.2011
Quelle: Verwaltungsgericht Aachen/ra-online
- VG Darmstadt: Beabsichtigte Aussetzung der Wehrpflicht kann einer Einberufung entgegenstehen
(Verwaltungsgericht Darmstadt, Beschluss vom 21.09.2010
[Aktenzeichen: 1 L 1146/10.DA]) - VG Koblenz: Zurückstellung vom Wehrdienst auch wegen geplanter Bundeswehrreform rechtmäßig
(Verwaltungsgericht Koblenz, Beschluss vom 20.09.2010
[Aktenzeichen: 7 L 1107/10.KO])
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Dokument-Nr. 10818
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