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Verwaltungsgericht Aachen, Urteil vom 29.08.2006
- 6 K 1114/06 -
Kindeswohl für die Änderung des Familiennamens eines Pflegekindes maßgeblich
Gericht stuft Interesse der Kindesmutter am Fortbestand des Kindesnamens als gering ein
Ein siebenjähriges Kind hatte beantragt, den Namen der Pflegeeltern annehmen zu wollen, bei denen es seit dem Jahre 2002 lebt. Hiergegen hatte die leibliche Mutter geklagt. Das Verwaltungsgericht Aachen hat diese Klage nun abgewiesen.
Das Kind, das zu dem Klageverfahren beigeladen wurde, hatte die
Namensänderung bei wichtigem Grund
Die Kammer sah die
Rechtmäßigkeit der Namensänderung wegen Förderlichkeit des Kindeswohls
Im zugrunde liegenden Fall gelangte die Kammer zu der Überzeugung, dass die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.10.2006
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Aachen vom 19.09.2006
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Dokument-Nr. 3092
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