wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Familienname“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Brandenburg, Beschluss vom 09.05.2023
- 13 WF 6/23 -

Nicht sorgeberechtigter Kindesvater muss bei Entscheidung über Namensänderung des Kindes angehört werden

Ausnahme nur bei Vorliegen von schwerwiegenden Gründen

Ein Kindesvater muss auch dann gemäß § 160 Abs. 1 FamFG bei einer Entscheidung zur Namensänderung angehört werden, wenn er nicht sorgeberechtigt ist. Davon kann gemäß § 160 Abs. 3 FamFG nur bei Vorliegen von schwerwiegenden Gründen abgesehen werden. Dies hat das Oberlandesgericht Brandenburg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Seit dem Jahr 2014 lebten die im Jahr 2011 geborene Zwillinge bei Pflegeeltern in Brandenburg. Sowohl die Kindesmutter als auch der Kindesvater hatten nicht mehr die elterliche Sorge inne. Im Dezember 2021 beantragten die Pflegeltern beim Amtsgerichts Senftenberg die Genehmigung zur Beantragung der Änderung des Familiennamens der Kinder. Nachdem das Gericht sämtliche Beteiligten, bis auf den Kindesvater, angehört hatte, gab es dem Antrag statt. Dagegen richtete sich die Beschwerde der Kindesmutter.Das Oberlandesgericht Brandenburg sah in der fehlenden Anhörung des Kindesvaters... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Aachen, Urteil vom 25.05.2023
- 4 K 1827/22 -

Unterschrift auf Personalausweis setzt Erkennbarkeit von Buchstaben einer üblichen Schrift und Wiedergabe zumindest des Familiennamens voraus

Unzulässig sind Symbole, Zeichen, willkürliche Striche und Linien sowie Namensabkürzungen

Die Unterschrift auf einem Personalausweis setzt voraus, dass Buchstaben einer üblichen Schrift erkennbar sind und zumindest der Familienname wiedergegeben wird. Unzulässig sind Symbole, Zeichen, willkürliche Striche und Linien sowie Namensabkürzungen. Dies hat das Verwaltungsgericht Aachen entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall hatte das Verwaltungsgericht Aachen im Jahr 2023 über die Anforderungen an einer Unterschrift unter einem Personalausweis zu entscheiden.Das Verwaltungsgericht Aachen entschied, dass die in einem Personalausweis zu leistende Unterschrift ein erkennbar aus Buchstaben einer üblichen Schrift bestehendes Gebilde voraussetze, das sich... Lesen Sie mehr

Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 25.05.2023
- 2 A 132/22 -

Hänseleien während Schulzeit mit Verlust des Selbstbewusstseins und Depression rechtfertigt im Erwachsenenalter keine Namensänderung

Seelische Belastung kann grundsätzlich wichtiger Grund für Namensänderung sein

Wird jemand während der Schulzeit wegen seines Familiennamens gehänselt und führt dies zum Verlust des Selbstbewusstseins und zu einer Depression, so rechtfertigt dies im Erwachsenenalter keine Namensänderung gemäß § 3 Abs. 1 NamÄndG. Eine seelische Belastung kann aber grundsätzlich ein wichtiger Grund für eine Namensänderung sein. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht des Saarlands entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im März 2018 beantragte ein 22-jähriger Mann die Änderung seines Familiennamens. Er wollte den Nachnamen seines Vaters annehmen. Der Mann führte an, in der Schule gehänselt worden zu sein, da er einen anderen Nachnamen als sein Vater trug. Er habe dadurch an Selbstbewusstsein verloren und an Depressionen gelitten. Nachdem der Antrag durch... Lesen Sie mehr

Werbung

Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 16.05.2023
- 11 LA 279/21 -

Langjährige Gewalttaten des Kindesvaters gegen Kindesmutter und Kindern begründet Anspruch auf Änderung des Familiennamens der Kinder

Vorliegen eines wichtigen Grundes im Sinne von § 3 Abs. 1 NamÄndG

Mussten die Kinder über lange Jahre hinweg Gewalttatenten des Kindesvaters gegen die Kindesmutter und gegen sich selbst miterleben, kann dies einen Anspruch auf Änderung des Familiennamens der Kinder aus wichtigem Grund gemäß § 3 Abs. 1 NamÄndG begründen. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht Lüneburg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach der Trennung der Eltern zweier minderjähriger Kinder im Jahr 2017 musste die Kindesmutter bis ins Jahr 2019 erhebliche Gewalttaten des Kindesvaters erleben. Die Vorfälle zeigten sich in Bedrohungen, Nötigungen im Straßenverkehr und körperlichen Attacken in Form von Schlägen. Die Kinder waren in den Vorfällen involviert und erlitten ein... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 09.05.2018
- XII ZB 47/17 -

BGH: Keine Anerkennung eines nach australischem Recht zulässigen Phantasienamens als Nachnamen des Kindes

Keine Anwendung von Art. 10 Abs. 3 Nr. 1 EGBGB

Erhält ein in Australien geborenes Kind mit deutscher Staatsbürgerschaft einen nach australischem Recht zulässigen Phantasienamen als Nachnamen, so kann dieser nicht als Familienname in Deutschland anerkannt werden. Die Anwendung des Art. 10 Abs. 3 Nr. 1 EGBGB ist ausgeschlossen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im März 2013 kam in Australien ein Kind einer deutschen Mutter und einem australischen Vater zur Welt. Das Kind erhielt als Nachnamen einen Phantasienamen, der keinen Bezug zu einem Namen der Eltern enthielt. Die Wahl eines Phantasienamens war nach australischem Recht zulässig. Im Jahr 2015 beantragten die Eltern beim Standesamt Berlin-Schöneberg... Lesen Sie mehr

Werbung

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 09.11.2016
- XII ZB 298/15 -

BGH: Kein Recht eines Elternteils auf Allein­entscheidungs­befugnis zur Namensänderung bei unzulässiger Namensänderung für Kind

Familiengericht hat Erforderlichkeit der Namensänderung zum Zwecke des Kindeswohls zu prüfen

Die Änderung des Familiennamens eines Kindes gemäß § 3 des Namens­änderungs­gesetzes (NamÄndG) setzt voraus, dass dies aus Gründen des Kindeswohls erforderlich ist. Dieses Erfordernis muss das Familiengericht prüfen, wenn ein Elternteil die Allein­entscheidungs­befugnis zur Namensänderung beantragt. Ergibt die Prüfung, dass die Namensänderung nicht für das Kindeswohl erforderlich ist, so darf die Entscheidungs­befugnis nicht auf ein Elternteil übertragen werden. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein nicht verheiratetes Paar wurde im Jahr 2007 Eltern eines Sohns. Das Kind erhielt nach der Geburt mit Zustimmung der Mutter den Nachnamen des Vaters. Nachdem sich das Paar trennte, wollte die Mutter dem Kind ihren Nachnamen geben. Da sich der Vater weigerte dem zuzustimmen, beantragte die Mutter vor dem Amtsgericht Meppen die Ersetzung... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 28.08.2009
- 20 W 87/09 -

Annahme des früheren Geburtsnamens oder geführten Namens durch geschiedenen oder verwitweten Ehegatten ist nicht widerruflich

Ehegatte ist an Namenswahl gebunden

Nimmt ein geschiedener oder verwitweter Ehegatte gemäß § 1355 Abs. 5 Satz 2 BGB seinen früheren Geburtsnamen oder früher geführten Namen wieder an, so ist dies nicht widerruflich. Der Ehegatte ist daher an die Namenswahl gebunden. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine 88-jährige Witwe erklärte im Februar 2007 gegenüber dem zuständigen Standesamt, dass sie ihre früheren Geburtsnamen als Familiennahmen annehmen wolle. Hintergrund dessen war, dass sie die Kinder ihres verstorbenen Bruders adoptieren wollte. Nachdem die Adoption jedoch scheiterte, wollte die Witwe wieder zu ihrem früheren Ehenamen zurück... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 18.07.2017
- 1 K 759/16.KO -

Kein Anspruch auf Namensänderung

Namensänderung zu Lasten des Vaters fehlerhaft

Eine Namensänderung ist nicht gerechtfertigt, wenn es an schwerwiegenden Gründen, wie zum Beispiel Kindeswohlgefährdung, fehlt. Dies hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden.

Im vorliegenden Rechtsstreit beantragte die Mutter eines 11-jährigen Kindes, die sich wenige Monate nach der Geburt vom Kindsvater trennte, bei der Verbandsgemeinde die Änderung des Namens der gemeinsamen Tochter. Statt des Doppelnachnamens, bestehend aus den jeweiligen Familiennamen der Eltern, sollte die Tochter zukünftig nur noch den mütterlichen Nachnamen führen.... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 16.12.2015
- XII ZB 405/13 -

BGH: Keine Namensänderung des Kindes bei bestehender Stiefelternehe

Kind trägt aufgrund Stiefelternehe Familiennamen des Stiefvaters

Nach § 1618 BGB ist es möglich, dass ein Kind den Familiennamen des Stiefvaters annimmt (sog. Einbenennung). Ist dies der Fall und ist die Stiefelternehe nicht geschieden, so ist eine Namensänderung des Kindes aufgrund nachträglicher Begründung der elterlichen Sorge durch die Kindseltern gemäß § 1617 b Abs. 1 BGB nicht möglich. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine verheiratete, aber von ihrem Ehemann getrennt lebende Frau gebar im Oktober 1997 ein Kind. Das Kind stammte nicht vom Ehemann, sondern von einem anderen Mann. Das Kind erwarb den gemeinsamen Familiennamen des Ehemanns. Nach der Scheidung der Ehe heiratete sie im Jahr 2004 erneut. In diesem Zusammenhang wurde der Familienname des Kindes... Lesen Sie mehr

Kammergericht Berlin, Entscheidung vom 24.11.1998
- 1 W 1503/98 -

Familienname der Mutter darf nicht als Vorname ihres Kindes verwendet werden

Auflösung der zwingend gebotenen Unterscheidung zwischen Vor- und Familiennamen

Ein Kind darf nach deutschem Namensrecht nicht den aktuellen Familiennamen der Mutter als weiteren Vornamen tragen. Dies gilt unabhängig davon, ob dies in anderen Ländern Brauch ist. Denn eine solche Namensgebung würde zu einer Auflösung der zwingend gebotenen Unterscheidung zwischen Vor- und Familiennamen führen. Dies hat das Kammergericht entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall bestand Streit darüber, ob ein Mädchen neben den Vornamen "Isabelle" auch den Familiennamen ihrer US-amerikanischen Mutter als weiteren Vornamen tragen durfte.Das Kammergericht entschied, dass es nach Art. 10 Abs. 1 und Art. 5 Abs. 1 EGBGB ausgeschlossen sei, den von einem Elternteil aktuell geführten Familiennamen... Lesen Sie mehr