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Verwaltungsgericht Aachen, Beschluss vom 13.11.2019
- 6 L 836/19 und 6 L 957/19 -
Tötung von 500 Rindern wegen Rinderherpes rechtmäßig
Impfung kann Verbreitung der Tierseuche nicht vollständig verhindern
Das Verwaltungsgericht Aachen hat entschieden, dass die Tötung von 500 Rindern zweier landwirtschaftlicher Betriebe wegen Befalls mit Rinderherpes rechtmäßig war.
Im zugrunde liegenden Fall hatte die Städte Region Aachen in zwei landwirtschaftlichen Betrieben die
Tötungsanordnung dient der Vorbeugung vor einer weiteren Verbreitung und zur generellen Bekämpfung der Krankheit
Die dagegen gerichteten Eilanträge blieben hinsichtlich der Tötungsanordnungen ohne Erfolg. Das Verwaltungsgericht Aachen führte zur Begründung aus, dass nach dem Tiergesundheitsgesetz und der Verordnung zum Schutz der
Ansteckungsgefahr für umliegende Rinderbestände überwiegt wirtschaftliche Folgen durch finanzielle Verluste
Die Anordnung sei auch wegen ihrer wirtschaftlichen Folgen nicht unverhältnismäßig. Bei der
Androhung zur Tötung der Tiere durch Dritte wegen Formfehlern rechtswidrig
Die Androhung, die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.10.2020
Quelle: Verwaltungsgericht Aachen, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 29371
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