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Donnerstag, 21. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Rinderschlachtung“ veröffentlicht wurden

Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 24.07.2023
- 3 K 39/23.KO -

Kugelschuss zur Schlachtung von ganzjährig im Freien gehaltenen Rindern zulässig

Kugelschuss entspricht bei korrekter Anwendung dem Gebot der möglichst schmerz-, stress- und leidensfreien Schlachtung mehr als der Bolzenschuss

Ganzjährig im Freien gehaltene Rinder dürfen zur Schlachtung auf der Weide mit einer Kugel erschossen werden. Das hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden. Es sei als das Regelverfahren bei der Rinderhaltung dieser Art anzusehen. Der Bolzenschuss ist in Fällen dieser Art nicht vorzuziehen.

Die Kläger züchten im Nebenerwerb im Freien gehaltene Wagyu-Rinder. Nachdem sie bereits im Jahr 2021 mit entsprechender Genehmigung des Rhein-Lahn-Kreises zwei Schlachtungen mittels Kugelschuss auf der Weide durchgeführt hatten, beantragten sie im Juli 2022 erneut die Erteilung einer Genehmigung zur Schlachtung eines Rindes im Herkunftsbetrieb in dieser Weise. Der Rhein-Lahn-Kreis lehnte dies unter Verweis auf Sicherheitsrisiken und einen ministeriellen Erlass ab. Danach sei das Kugelschussverfahren nur im Ausnahmefall zulässig, nämlich dann, wenn die Schlachtung im Standardverfahren mit Bolzenschuss nicht ohne erhebliche Gefährdung für Mensch und/oder... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Köln, Beschluss vom 18.11.2020
- 21 L 2135/20 -

Transport von 132 trächtigen Rindern nach Marokko gestoppt

Eingriff ins Tierwohl überwiegt Vermögensschaden

Zwei Transport­unternehmen können den für heute geplanten Transport von 132 trächtigen Rindern nach Marokko nicht durchführen. Das hat das Verwaltungsgericht Köln mit einem Eilbeschluss heute entschieden.

Der Rhein-Sieg-Kreis hatte die für den Tiertransport nötige Stempelung des Fahrtenbuchs mit Bescheid vom 11. November 2020 abgelehnt. Begründet wurde dies vor allem mit einer möglichen Strafbarkeit der handelnden Amtstierärzte wegen Beihilfe zu Tierquälerei. Hiergegen wandten sich die beiden Transportunternehmen mit einem Eilantrag an das Verwaltungsgericht, mit dem sie die Transportgenehmigung... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Aachen, Beschluss vom 13.11.2019
- 6 L 836/19 und 6 L 957/19 -

Tötung von 500 Rindern wegen Rinderherpes rechtmäßig

Impfung kann Verbreitung der Tierseuche nicht vollständig verhindern

Das Verwaltungsgericht Aachen hat entschieden, dass die Tötung von 500 Rindern zweier land­wirtschaftlicher Betriebe wegen Befalls mit Rinderherpes rechtmäßig war.

Im zugrunde liegenden Fall hatte die Städte Region Aachen in zwei landwirtschaftlichen Betrieben die Tötung von Milchkühen wegen Befalls mit dem sogenannten Rinderherpes angeordnet. In einem Fall ist - bis auf wenige, separat gehaltene Tiere - der gesamte Rinderbestand von rund 500 Tieren betroffen; in dem anderen Fall sieben Rinder. Für den Fall, dass die Landwirte der Anordnung nicht... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Aachen, Beschluss vom 24.07.2019
- 7 L 835/19 -

Tötungsanordnung wegen Befall einer Rinderherde mit Rinderherpes rechtmäßig

Tierschutzgesetz steht Tötungsanordnung nicht entgegen

Das Veraltungsgericht Aachen hat entschieden, dass eine vom Veterinäramt der Städteregion Aachen verfügte Tötungsanordnung für eine Rinderherde wegen eines Befalls mit Rinderherpes rechtmäßig war.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nachdem im Mai 2019 bei einer Routineuntersuchung festgestellt worden war, dass der Rinderbestand eines landwirtschaftlichen Betriebs in der Region mit dem sogenannten Rinderherpes befallen war, ordnete das Veterinäramt der Städteregion Aachen mit Bescheid vom 31. Mai 2019 die Tötung des gesamten Rinderbestandes an. Für den Fall, dass der... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 08.11.2012
- III ZR 151/12 und III ZR 293/11 -

Amtspflichten zur Durchführung von BSE-Tests an Rindern obliegen keiner drittgerichteten Schutzwirkung

Versehentlich entfallene BSE-Untersuchung führt zur Beschlagnahme des Rohfetts durch das Veterinäramt

Die den Veterinärbehörden im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von BSE-Tests an Rindern in einem Schlachthof obliegenden Amtspflichten entfalten grundsätzlich keine drittgerichtete Schutzwirkung zugunsten der Unternehmen, die vom Schlachthof - oder einem "Zwischenlieferanten" - Schlachtprodukte kaufen, um diese weiter zu veräußern oder zu verarbeiten. Soweit die Veterinärbehörde allerdings einen Abnehmer über das Ergebnis ihrer Untersuchung unterrichtet und die bereits bei diesem befindliche, bis zum Vorliegen des Untersuchungsergebnisses sichergestellte Ware freigibt, schafft sie dadurch einen unmittelbaren Vertrauenstatbestand für die ordnungsgemäße Durchführung der BSE-Tests und haftet dem Abnehmer auf Ersatz seines Vertrauensschaden. Dies entschied der Bundesgerichtshof.

In dem vorzuliegenden Fall betreibt die Klägerin im Verfahren III ZR 151/12 eine Fettschmelze. Dazu bezieht sie Schlachtfette von einem Schlachthof und verarbeitet diese weiter. Im Schlachthof unterhält das Veterinäramt eine Fleischhygienestelle, die unter anderem BSE-Tests durchführt. Solche waren ab 1. Januar 2009 für im Inland geborene und gehaltene Rinder vorgeschrieben, soweit... Lesen Sie mehr