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Verwaltungsgericht Aachen, Beschluss vom 08.06.2020
- 7 L 366/20 -
Corona-Verbote: Auch Whisky-Tastings nach wie vor untersagt
Kein Verstoß gegen Gleichbehandlungsgebot zu erkennen
Nachdem das Verwaltungsgericht Aachen bereits das Verbot bestätigt hatte, in Shisha-Bars die Nutzung von Shisha-Pfeifen anzubieten, hat sie mit Beschluss vom heutigen Tag entschieden, dass auch Whisky-Verkostungen nach wie vor untersagt sind. Die Kammer hat damit den Eilantrag einer Whiskyhändlerin abgelehnt, die solche Verkostungen in ihrem Ladenlokal anbietet.
Zur Begründung führt das Gericht aus, die Whisky-Verkostungen zählten zu den Veranstaltungen, die nach der Coronaschutzverordnung in ihrer aktuell geltenden Fassung nach wie vor verboten seien.
Whisky-Verkostungen gehen über gastronomische Leistungen hinaus
Das Konzept der angebotenen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.06.2020
Quelle: Verwaltungsgericht Aachen, ra-online(pm/ku)
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Dokument-Nr. 28814
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