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Verwaltungsgericht Aachen, Beschluss vom 31.07.2018
- 8 L 700/18 -
VG zum zeitlichen Umfang des Betreuungsbedarfs eines einjährigen Kindes
Individueller Betreuungsbedarf in zeitlicher Hinsicht muss sichergestellt werden
Ein einjähriges Kind hat Anspruch auf einen Kita-Platz, dessen Umfang sich nach dem zeitlichen Betreuungsbedarf der Eltern richtet. Dies hat das Verwaltungsgericht Aachen entschieden und damit dem Eilantrag eines am 9. Mai 2017 geborenen Kindes stattgegeben.
Damit ist die Stadt Aachen verpflichtet, für das Kind ab dem 1. August 2018 einen Betreuungsplatz in einer
Kein Kapazitätsvorbehalt bei Anspruch auf frühkindliche Förderung
Kindern stehe in der Zeit zwischen Vollendung des ersten bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres ein einklagbarer Anspruch gegen den Träger der öffentlichen Jugendhilfe auf frühkindliche Förderung in einer
Verweis auf andere Betreuungsform erst nach Kapazitätenerschöpfung zulässig
Diesen Anforderungen habe die Stadt Aachen hier nicht genügt. Die Eltern des Antragstellers hätten nachgewiesen, dass sie aufgrund ihrer Arbeits- und Wegezeiten einer werktäglichen
Verpflichtung im Eilverfahren ausnahmsweise gerechtfertigt
Wegen der dem Antragsteller anderenfalls entstehenden nicht wiedergutzumachenden Nachteile sei es ausnahmsweise gerechtfertigt, die Stadt bereits im Eilverfahren zu einer Schaffung des benötigten Betreuungsplatzes zu verpflichten. Denn der Anspruch des Antragstellers auf frühkindliche Förderung in einer
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.08.2018
Quelle: Verwaltungsgericht Aachen/ ra-online
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Dokument-Nr. 26258
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