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Verwaltungsgericht Stuttgart, Beschluss vom 22.08.2013
- 7 K 2688/13 -
2-jähriges Kind hat keinen Anspruch auf Kita-Platz für acht Stunden täglich
Rein persönliche Interessen der Erziehungsberechtigten nicht ausreichend für Anerkennung eines erweiterten Betreuungsumfangs von acht statt vier Stunden täglich
Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat den Eilantrag eines 2-jährigen Kindes gegen die Landeshauptstadt Stuttgart abgelehnt, mit dem dieses einen Kita-Platz für acht Stunden täglich begehrte hatte.
Im zugrunde liegenden Fall hatten die Eltern der Antragstellerin Anfang Juli 2013 bei der Landeshauptstadt Stuttgart einen Antrag auf
Eltern beantragen Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Aufnahme der Tochter in einer Tageseinrichtung
Am 5. August 2013 beantragte die durch ihre Eltern vertretene Antragstellerin beim Verwaltungsgericht Stuttgart den Erlass einer einstweiligen Anordnung, mit der die Stadt verpflichtet werden soll, der Antragstellerin ab dem 1. August 2013 einen Platz in einer Tageseinrichtung oder Kindertagespflege im Umfang von acht Stunden täglich zur Verfügung zu stellen. Der Antrag blieb ohne Erfolg.
Antragstellerin ist vorläufiger Verbleib in privater Kindertagesstätte zumutbar
Das Verwaltungsgericht Stuttgart begründete seine ablehnende Entscheidung im Wesentlichen damit, dass kein Anordnungsgrund, mithin keine Dringlichkeit der Sache, glaubhaft gemacht worden sei. Die Eltern hätten vorgetragen, dass die Antragstellerin ab Mitte August 2013 an fünf Tagen in der Woche eine private
Rechtsanspruch auf Förderung umfasst nur bedarfsunabhängigen Grundanspruch im Umfang von täglich vier Stunden
Im Übrigen äußerte das Gericht Zweifel daran, ob die Antragstellerin überhaupt eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.09.2013
Quelle: Verwaltungsgericht Stuttgart/ra-online
- Eilantrag auf Gewährung eines vorläufigen Betreuungsplatzes zur Förderung in einer Tageseinrichtung für Kinder abgelehnt
(Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 29.08.2013
[Aktenzeichen: 7 L 2889/13.F]) - Kein Kita-Platz – Stadt muss Kosten für Privatbetreuung ersetzen
(Verwaltungsgericht Mainz, Urteil vom 10.05.2012
[Aktenzeichen: 1 K 981/11.MZ])
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Dokument-Nr. 16671
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