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Verwaltungsgericht Aachen, Urteil vom 16.05.2022
- 9 K 1741/17 -
Keine Einbürgerung eines IS-Unterstützers
Unterstützungshandlungen begannen bereits im Zeitraum vor der Einbürgerung
Das Verwaltungsgericht Aachen hat, entschieden, dass die Rücknahme der Einbürgerung eines IS-Unterstützers rechtmäßig gewesen sei.
Dem inzwischen 31-jährigen, in Deutschland geborenen Kläger wurde im Mai 2012 die deutsche Staatsbürgerschaft verliehen. Er war bereits zu diesem Zeitpunkt Mitglied der in Euskirchen ansässigen muslimischen Gruppierung "DAWA EU". Im Februar 2013 reiste er nach Syrien, wo er sich zunächst der Jabhat al Nusra (JaN) und sodann der terroristischen Vereinigung Islamischer Staat Irak und Großsyrien (ISIG) anschloss und an Kampfhandlungen teilnahm. Er wurde deswegen 2019 vom Oberlandesgericht Düsseldorf zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren und 3 Monaten verurteilt. Der Kreis Euskirchen nahm im März 2017 - nachdem der Kläger nach Deutschland zurückgekehrt war - die
Einbürgerung durch arglistige Täuschung erwirkt
Das VG hat die Klage abgewiesen. Die
Abkehr vom Salafismus nicht glaubhaft gemacht
Der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.06.2022
Quelle: Verwaltungsgericht Aachen, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 31822
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