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Verwaltungsgericht Aachen, Urteil vom 17.04.2015
- 9 K 441/14 -
Schulpflicht durch Besuch der saudi-arabischen König Fahad Akademie nicht erfüllt
Vorrang der Erfüllung der Schulpflicht an einer deutschen Schule dient Integration in soziale und wirtschaftliche Verhältnisse Deutschlands
Das Verwaltungsgericht Aachen hat entschieden, dass ein in Deutschland aufwachsendes, schulpflichtiges Kind ein Mindestmaß an deutscher Bildung und Erziehung erfahren haben muss. Daher sah das Gericht die Schulpflicht durch den Besuch einer saudi-arabische Schule, an der die deutsche Sprache nur als Fremdsprache unterrichtet wird, als nicht erfüllt an.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die in Aachen wohnenden Klägerinnen im Alter von 11, 13 und 15 Jahren, die die deutsche und die syrische Staatsangehörigkeit besitzen, hatten bis 2011 eine islamisch ausgerichtete Basisschool in den Niederlanden und von 2011 bis 2013 eine muslimische
Unterrichtung in deutscher Sprache an ausländischer Schule nicht ausreichend
Die Klage der Eltern dagegen blieb vor dem Verwaltungsgericht Aachen ohne Erfolg. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass die Voraussetzungen dafür, dass die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.05.2015
Quelle: Verwaltungsgericht Aachen/ra-online
- Beharrliche Weigerung der Eltern schulpflichtige Kinder in die Schule zu schicken rechtfertigt teilweise Entziehung der elterlichen Sorge
(Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 02.12.2014
[Aktenzeichen: 4 UF 97/13]) - Schulpflicht gilt auch für lediglich geduldete minderjährige Ausländer
(Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 24.05.2014
[Aktenzeichen: VG 3 L 215.14])
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Dokument-Nr. 21066
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