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Verwaltungsgericht Arnsberg, Urteil vom 30.01.2009
- 12 K 136/08, 12 K 1088/08 -
NRW: Journalist hat Anspruch auf Auskunft gegen Kreisverwaltung
Zum Auskunftsanspruch nach dem Pressegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen
Behörden müssen über ihre Tätigkeiten und Beteiligungen an Unternehmen gegenüber der Presse Auskunft geben. Das ergibt sich aus zwei Urteilen des Verwaltungsgerichts Arnsberg.
Der Landrat des Kreises Siegen/Wittgenstein und eine kreiseigene Beteiligungsgesellschaft sind verpflichtet, einem Journalisten Auskünfte über die vom Kreis gehaltenen Aktien der RWE AG, über Verkäufe entsprechender Aktien und über entsprechende Planungen zu erteilen.
Sachverhalt
Geklagt hatte ein freier Journalist, der sich unter anderem mit Energiethemen befasst. Im Jahre 2007 richtete er eine Umfrage an eine Vielzahl von Kommunen, mit der er im Einzelnen nach ihren Beteiligungen an der RWE sowie nach entsprechenden Aktienverkäufen und Planungen fragte. Im Gegensatz zu vielen anderen Kommunen beantworteten die Beklagten die Anfragen nicht. Die daraufhin im vergangenen Jahr erhobenen Auskunftsklagen hatten jetzt Erfolg.
Richter: Auskunftsanspruch aufgrund Pressegesetz NRW
Das Gericht führte aus, dass nach dem
Kein Geheimhaltungsinteresse
Von diesen Grundsätzen ausgehend habe der Kläger Anspruch auf die begehrten Auskünfte. Es gehe um Informationen, die der Erfüllung der öffentlichen Aufgabe der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.02.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Arnsberg vom 19.02.2009
- NRW: Land muss Presse Auskunft über Beratungskosten erteilen
(Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 15.10.2008
[Aktenzeichen: 1 K 3286/08]) - Journalist scheitert mit Eilantrag auf Einsicht in Unterlagen über die Subventionen für Nokia-Werk
(Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 21.08.2008
[Aktenzeichen: 8 B 913/08])
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Dokument-Nr. 7481
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