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Verwaltungsgericht Arnsberg, Urteil vom 25.04.2013
- 7 K 801/12 -
Betreiber einer Windkraftanlage muss Lärmmessungen durchführen
Kreisverwaltung darf auch unabhängig von konkreten Anhaltspunkten für unzumutbare Lärmimmissionen Messanordnung erlassen
Der Betreiber einer Windkraftanlage ist verpflichtet, auf eigene Kosten durch Messungen zu überprüfen, ob die für die Anlage maßgeblichen Lärmgrenzwerte eingehalten werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Arnsberg.
Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Nachdem sich Einwohner aus Siegen-Breitenbach immer wieder über Lärmimmissionen beschwert hatten, gab die Kreisverwaltung dem Kläger im Januar 2012 auf, die durch die Anlage verursachten
Kostenträchtige Messanordnung nicht unverhältnismäßig
Das Verwaltungsgericht Arnsberg ist der Argumentation des Klägers nicht gefolgt. In den Entscheidungsgründen führt das Gericht aus: Der Beklagte dürfe die im Bundes-Immissionsschutzgesetz vorgesehene Messanordnung unabhängig davon erlassen, ob es konkrete Anhaltspunkte dafür gebe, dass von der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.05.2013
Quelle: Verwaltungsgericht Arnsberg/ra-online
- Anwohner durch Zulassung von acht Windkraftanlagen nicht in ihren Rechten verletzt
(Verwaltungsgericht Koblenz, Beschluss vom 07.08.2012
[Aktenzeichen: 7 L 549/12.KO und 7 L 550/12.KO]) - Lärmgrenzwerte nicht überschritten: Anwohner müssen Bau von Windkraftanlagen hinnehmen
(Verwaltungsgericht Darmstadt, Beschluss vom 27.06.2011
[Aktenzeichen: 6 L 425/11.DA])
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Dokument-Nr. 15826
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