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Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 28.02.2023
- 1 K 342.18 und VG 1 K 98.19 -
Kein Geldautomat auf Gehweg
Beseitigungsverfügung des Bezirksamtes rechtmäßig
Die Aufstellung eines Geldautomaten auf dem öffentlichen Gehweg vor einem Mehrfamilienhaus muss von Bezirksämtern nicht erlaubt werden. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.
Eine Gesellschaft, die ein bundesweites Geldautomatennetzwerk betreibt, hatte mit dem Eigentümer eines Mehrfamilienhauses in einer belebten Straße im Prenzlauer Berg einen Mietvertrag über die Aufstellung eines
Aufstellung des Geldautomaten erfordert Sondernutzungserlaubnis
Das Verwaltungsgericht hat die Klagen abgewiesen. Die Klägerin benötige für die Aufstellung des
Öffentliches Interesse vorrangig
Gegen die Aufstellung des
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.08.2023
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 33204
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