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Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 24.02.2021
- 1 L 127/21 -
Bundesministerium des Innern muss Twitter-Eintrag zur AfD löschen
Twitter-Eintrag zur AfD stellt Eingriff in das grundgesetzlich geschützte Parteienfreiheit dar
Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) muss nach einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin einen die Partei Alternative für Deutschland, (AfD) betreffenden Tweet eines seiner Pressesprecher löschen.
Mitte Januar 2021 berichtete die Tagespresse darüber, dass der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz davor stehe, die Antragstellerin zum Verdachtsfall zu erklären. Einer der Pressesprecher des BMI äußerte sich auf seinem Account des Kurznachrichtendienstes
AFD begehrt Löschung des Tweets
Nachdem die Antragstellerin die Antragsgegnerin außergerichtlich vergeblich dazu aufgefordert hatte, die Äußerung zu löschen, hat sie um verwaltungsgerichtlichen Eilrechtsschutz nachgesucht. Zur Begründung trägt sie im Kern vor, dass durch die Äußerung über sie als
VG bejahrt Anspruch auf Löschung des Tweets
Das Verwaltungsgerichts Berlin gab dem Eilantrag teilweise statt. Die Antragstellerin habe einen Anspruch auf
Wiederholungsgefahr für künftige Äußerungen nicht gegeben
Hierdurch werde die Chancengleichheit im politischen Wettbewerb erheblich geschmälert, denn schon die Einstufung der Antragstellerin als
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.03.2021
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 29910
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