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Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 12.12.2023
- 11 K 184/19 -
Gericht bestätigt Tempo 30 auf der Leipziger Straße in Berlin-Mitte
Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h auf der Leipziger Straße in Berlin-Mitte ist rechtens
Die auf der Leipziger Straße in dem Abschnitt Potsdamer Platz bis Charlottenstraße angeordnete Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h ist rechtmäßig. Das hat das Verwaltungsgericht entschieden.
Geklagt hatte ein Verkehrsteilnehmer, der eigenen Angaben zufolge die Leipziger Straße regelmäßig mit seinem Kfz befährt. Er ist der Ansicht, die
Anordnung basiert auf einer wissenschaftlich anerkannten Prognose
Das VG hat die Klage abgewiesen. Die Anordnung der Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h zwischen Leipziger Platz und Charlottenstraße sei in der 2. Fortschreibung des Berliner Luftreinhalteplans vom Juli 2019 vorgesehen. Daran sei das Land Berlin gebunden. Die 2. Fortschreibung prognostiziere für den in Streit stehenden Abschnitt der Leipziger Straße im Jahr 2020 eine Überschreitung des Grenzwertes. Diese Prognose sei nicht zu beanstanden. Sie beruhe auf wissenschaftlich anerkannten Messmethoden und Modellierungen. Die Prognose werde nicht dadurch in Frage gestellt, dass die in der jüngeren Vergangenheit gemessenen NO2 Werte den
Jüngere Messwerte in dritter Fortschreibung zu berücksichtigen
Anders als für die - zeitgleich mit Tempo-30 angeordneten - Durchfahrverbote für Dieselfahrzeuge bis Klasse 5/V, die die Senatsverwaltung im Sommer 2022 aufgehoben habe, sehe die 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.12.2023
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 33581
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