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Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 30.05.2024
- 13 K 171/23 -
Luftsicherheit: Stahlspringseil gehört nicht ins Handgepäck
Stahlspringseil im Handgepäck verboten
Ein mit Kunststoff ummanteltes Stahlspringseil darf nicht im Handgepäck mit an Bord eines innerdeutschen Flugs genommen werden. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.
Der Kläger wollte im Mai 2023 vom Flughafen Berlin Brandenburg zurück nach Köln/Bonn fliegen und dabei - wie auf dem Hinflug wenige Tage zuvor - sein Springseil (Länge 2,74 m, Verkaufspreis: 17,- Euro) im
Springseil aus Stahl kann leichter Verletzungen verursachen
Das VG hat die Klage abgewiesen. Sie sei zwar wegen einer möglichen Wiederholungsgefahr zulässig, habe aber in der Sache keinen Erfolg. Die Maßnahme der Bundespolizei sei rechtmäßig, denn es handele sich bei dem
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.07.2024
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 34178
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