Alle verfügbaren Entscheidungen zum Thema „Stahlspringseil“ finden Sie mit unserer Suchfunktion. »
die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Stahlspringseil“ veröffentlicht wurden
Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 30.05.2024
- 13 K 171/23 -
Luftsicherheit: Stahlspringseil gehört nicht ins Handgepäck
Stahlspringseil im Handgepäck verboten
Ein mit Kunststoff ummanteltes Stahlspringseil darf nicht im Handgepäck mit an Bord eines innerdeutschen Flugs genommen werden. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.
Der Kläger wollte im Mai 2023 vom Flughafen Berlin Brandenburg zurück nach Köln/Bonn fliegen und dabei - wie auf dem Hinflug wenige Tage zuvor - sein Springseil (Länge 2,74 m, Verkaufspreis: 17,- Euro) im Handgepäck mitführen. Das fiel dem Sicherheitspersonal bei der Röntgenkontrolle des Gepäcks auf. Nachdem die Bundespolizei den Kläger vor die Wahl gestellt hatte, das Seil zurückzulassen, per Post zu versenden oder es als Gepäck aufzugeben, ließ er es zurück und trat den Flug an. Hiergegen richtet sich seine Feststellungsklage, mit der er geltend macht, er wolle auch künftig mit dem Springseil im Handgepäck verreisen. Der Gegenstand unterfalle auch... Lesen Sie mehr
Alle verfügbaren Entscheidungen zum Thema „Stahlspringseil“ finden Sie mit unserer Suchfunktion. »