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Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 03.05.2022
- 21 K 30/21 -
Keine Umbettung eines Leichnams: 30-km-Autoahrt zu einer in Innenstadt gelegenen Grabstätte trotz gesundheitlicher Einschränkungen ist zumutbar
Keine unzumutbare Erschwerung des Besuchs der Grabstätte
Einer hinterbliebenen Person ist es trotz gesundheitlicher Einschränkungen zumutbar, eine Entfernung von 30 km zu einer in einer Innenstadt gelegen Grabstätte mit dem Auto zurückzulegen. Ein Anspruch auf Umbettung des Leichnams besteht daher nicht. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Mai 2019 beantragte ein Witwer die
Kein Anspruch auf Umbettung des Leichnams
Das Verwaltungsgericht Lübeck entschied gegen den Kläger. Ihm stehe kein Anspruch auf
Keine unzumutbare Erschwerung des Besuchs der Grabstätte
Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts werde dem Kläger der Besuch der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.06.2022
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 31850
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