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Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 16.06.2023
- 26 K 245/23, 26 K 246/23 und 26 K 247/23 -
Berliner Richterbesoldung in 2016 und 2017 verfassungswidrig
Besoldung genügt den verfassungsrechtlichen Mindestvorgaben nicht
Die Besoldung der Berliner Richter und Staatsanwälte in den Besoldungsgruppen R 1 und R 2 war in den Jahren 2016 und 2017 - wie bereits in den Jahren 2009 bis 2015 - in verfassungswidriger Weise zu niedrig. Für die Jahre 2018 bis 2021 ist hingegen eine verfassungswidrige Unteralimentation nicht festzustellen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in ausgewählten Verfahren entschieden.
Die drei Kläger der entschiedenen Verfahren sind
Richterbesoldung R 1 und R 2 in 2016 und 2017 verfassungswidrig
Das Verwaltungsgericht ist zu der Überzeugung gekommen, dass die Richterbesoldung in den Jahren 2016 und 2017 den verfassungsrechtlichen Mindestvorgaben nicht genügt. Vier der fünf vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Parameter seien erfüllt: Die
Richterbesoldung R 1 und R 2 in 2018 bis 2021dagegen nicht evident zu niedrig
In den Jahren 2018 bis 2021 sei die Richterbesoldung dagegen nicht
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.06.2023
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 33008
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