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Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 08.12.2023
- 26 L 559/23 -
Berliner Stadtrat scheitert mit Eilantrag gegen Freistellung
Verstoß gegen Verschwiegenheitspflicht rechtfertigt Amtsausübungsverbot
Begründen Tatsachen den Verdacht, dass ein Stadtrat durch die Weitergabe interner E-Mails an einen Journalisten gegen seine Verschwiegenheitspflicht verstoßen hat, kann ihm die Führung der Dienstgeschäfte verboten werden. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden.
Der Antragsteller ist
Erforderliche Anhörung nachgeholt
Das VG hat den dagegen gerichteten Eilantrag zurückgewiesen. Der Bezirksbürgermeister sei in seiner Funktion als Dienstbehörde berechtigt, einem
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.12.2023
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 33582
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