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Donnerstag, 21. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Dienstgeheimnisse“ veröffentlicht wurden

Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 08.12.2023
- 26 L 559/23 -

Berliner Stadtrat scheitert mit Eilantrag gegen Freistellung

Verstoß gegen Verschwiegenheits­pflicht rechtfertigt Amtsausübungsverbot

Begründen Tatsachen den Verdacht, dass ein Stadtrat durch die Weitergabe interner E-Mails an einen Journalisten gegen seine Verschwiegenheits­pflicht verstoßen hat, kann ihm die Führung der Dienstgeschäfte verboten werden. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden.

Der Antragsteller ist Stadtrat in einem Berliner Bezirk. Ende Oktober 2023 leitete die Staatsanwaltschaft gegen ihn ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Verletzung des Dienstgeheimnisses ein. Er soll einem Journalisten im Mai 2023 anonym 20 Seiten interne E-Mails über Vorwürfe von Dienstmissbrauch und sexueller Belästigung in einem anderen Amt des Bezirks zugeschickt haben, die sich über ein Jahr zuvor ereignet haben sollen. Interne Ermittlungen hatten die Vorwürfe zur sexuellen Belästigung damals nicht bestätigt. Die Briefmarke zum Versenden des anonymen Briefes wurde über eine E-Mail-Adresse bestellt, die den Namen des Antragstellers... Lesen Sie mehr

Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein, Beschluss vom 21.08.2020
- 14 MB 1/20 -

Weitergabe von Dienstgeheimnissen an die Presse rechtfertigt die vorläufige Enthebung eines Polizisten aus dem Dienst

Straftaten nach § 353 b StGB

Der für Disziplinarsachen des Landes zuständige 14. Senat des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungs­gerichts hat die Entscheidung des Innenministeriums bestätigt, einen Polizei­oberkommissar und ehemaligen stellvertretenden Landesvorsitzenden und Pressesprecher einer Polizeigewerkschaft vorläufig des Dienstes zu entheben.

Dies sei gerechtfertigt, weil seine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis überwiegend wahrscheinlich sei. Es bestehe ein hinreichender Tatverdacht, dass der Polizeibeamte Straftaten nach § 353 b StGB begangen habe, indem er Geheimnisse, die ihm als Amtsträger bzw. als Person, die Aufgaben nach dem Personalvertretungsrecht wahrnimmt, anvertraut worden sind, unbefugt offenbart und dadurch... Lesen Sie mehr