Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 14.10.2022
- 27 K 285/21 -
Bundespräsident muss keine Auskunft zu Begnadigungen geben
Kein presserechtlicher Auskunftsanspruch zu Begnadigungspraxis
Der Bundespräsident muss der Presse nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin keine Auskunft über seine Begnadigungspraxis geben.
Der Kläger begehrt vom Bundespräsidenten Auskunft zu sämtlichen Begnadigungen in den Jahren 2004 bis 2021 durch Zurverfügungstellung einer Übersicht zu Einzelheiten dieser Entscheidungen, darunter auch die Namen der begnadigten Personen. Die Beklagte lehnte die Auskunftserteilung ab, weil der
Bundespräsident keine Behörde im Sinne des Presserechts
Das Verwaltungsgericht Berlin hat die Klage abgewiesen. Die Ausübung des Begnadigungsrechts stelle kein Verwaltungshandeln dar. Deshalb sei der
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.10.2022
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin, ra-online (pm/ab)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 32279
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil32279
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.