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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Begnadigung“ veröffentlicht wurden
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 04.04.2024
- OVG 6 B 18/22 -
Keine Auskunft über Begnadigungen durch den Bundespräsidenten
Der für das Presserecht zuständige 6. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg hatte sich mit einem Auskunftsbegehren über Begnadigungen durch den Bundespräsidenten zu befassen.
Der Kläger ist Projektleiter eines Vereins, der ein Internet-Portal zur Förderung der Informationsfreiheit betreibt. Daneben ist er nach eigenen Angaben als freier Journalist tätig. Er begehrte von der Pressestelle des Bundespräsidialamtes eine Übersicht sämtlicher Begnadigungen durch den Bundespräsidenten in den Jahren 2004 bis 2021 mit den Namen der begnadigten Personen, dem Aktenzeichen der zugrundeliegenden Straf- oder Disziplinarverfahren, der diesen zugrundeliegenden Verfehlungen und dem Datum der Begnadigung. Die auf Erteilung dieser Auskünfte gerichtete Klage hatte vor dem Verwaltungsgericht keinen Erfolg.Das Oberverwaltungsgericht... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 14.10.2022
- 27 K 285/21 -
Bundespräsident muss keine Auskunft zu Begnadigungen geben
Kein presserechtlicher Auskunftsanspruch zu Begnadigungspraxis
Der Bundespräsident muss der Presse nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin keine Auskunft über seine Begnadigungspraxis geben.
Der Kläger begehrt vom Bundespräsidenten Auskunft zu sämtlichen Begnadigungen in den Jahren 2004 bis 2021 durch Zurverfügungstellung einer Übersicht zu Einzelheiten dieser Entscheidungen, darunter auch die Namen der begnadigten Personen. Die Beklagte lehnte die Auskunftserteilung ab, weil der Bundespräsident bei der Ausübung seines Begnadigungsrechts nicht als Verwaltungsbehörde, sondern... Lesen Sie mehr
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 12.01.1971
- 2 BvR 520/70 -
BVerfG: Widerruf einer Begnadigung unterliegt gerichtlicher Nachprüfung
Gewährte Freiheit kann ohne gerichtliche Kontrolle nicht wieder entzogen werden
Wird die Begnadigung eines Straftäters widerrufen, so unterliegt dieser Widerruf der gerichtlichen Nachprüfung. Es gilt daher die Rechtsweggarantie des Art. 19 Abs. 4 GG. Eine gewährte Freiheit kann ohne gerichtliche Kontrolle nicht wieder entzogen werden. Dies hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im September 1968 kam ein verurteilter Straftäter in den Genuss einer Begnadigung durch das Justizministeriums des Landes Baden-Württemberg. Die Restfreiheitsstrafe von 61 Tagen wurde zur Bewährung ausgesetzt. Nachfolgend wurde die Begnadigung aber wegen schlechter Lebensführung widerrufen. Dem Straftäter wurde vorgeworfen nicht regelmäßig... Lesen Sie mehr
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Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 26.04.1969
- 2 BvR 552/63 -
BVerfG: Ablehnende und stattgebende Gnadenentscheidungen sind gerichtlich nicht anfechtbar
Keine Anwendung der Rechtsweggarantie aus Art. 19 Abs. 4 GG
Ablehnende und stattgebende Gnadenentscheidungen sind gerichtlich nicht anfechtbar. Die Rechtsweggarantie aus Art. 19 Abs. 4 GG gilt nicht. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall reichte ein Strafgefangener im Juli 1962 ein Gnadengesuch ein. Der dafür zuständige Generalstaatsanwalt beim Oberlandesgericht München lehnte diesen aber ab. Nachdem auch das bayerische Justizministerium eine Begnadigung des Strafgefangenen ablehnte, erhob er Klage.Das Oberlandesgericht... Lesen Sie mehr
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