Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 15.05.2020
- 28 L 388.19 -
Unzulässige Entlassung einer Beamtin auf Widerruf trotz Bewertung der Leistung als "ausreichend"
Als abstellbar bezeichnete Defizite dürfen nicht ohne nähere Begründung als Grund zur Entlassung herangezogen werden
Wird die Leistung einer Beamtin auf Widerruf insgesamt als ausreichend bewertet und geht der Dienstherr von abstellbaren Defiziten aus, so kann die Beamtin nicht mit sofortiger Wirkung entlassen werden. Geht der Dienstherr von abstellbaren Defiziten aus, so kann er davon ohne nähere Begründung nicht abweichen. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Oktober 2019 wurde eine
Bewertung der bisherigen Leistung steht sofortiger Entlassung entgegen
Das Verwaltungsgericht Berlin entschied zu Gunsten der
Dienstherr an Bewertung gebunden
Der Dienstherr sei an seiner
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.06.2020
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin, ra-online (vt/rb)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 28851
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss28851
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.