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Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 30.04.2014
- 36 K 394.12 -
Verweigerung der Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit wegen Geschlechtsumwandlung unzulässig
Prozess der Geschlechtsumwandlung bietet kein Anhaltspunkt für spätere Dienstunfähigkeit
Zwar kann die Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit verweigert werden, wenn Anhaltspunkte für eine spätere Dienstunfähigkeit vorliegen. Solch ein Anhaltspunkt wird aber nicht durch den Prozess einer Geschlechtsumwandlung begründet. Die Geschlechtsumwandlung darf daher nicht als Begründung für die Verweigerung der Ernennung herangezogen werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Einer
Verweigerung der Ernennung war rechtswidrig
Das Verwaltungsgericht Berlin entschied zu Gunsten des Beamten. Die
Geschlechtsumwandlung begründete keine mangelnde gesundheitliche Eignung
Bei der Frage der gesundheitlichen Eignung komme es zwar nicht nur auf den gegenwärtigen Zustand an, so das Verwaltungsgericht weiter, sondern auch auf die zukünftige gesundheitliche Entwicklung während der gesamten Dienstzeit. Der Prozess der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.05.2014
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 18241
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