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Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 21.07.2023
- 4 K 560/22 -
Sperrzeitvorverlegung für Restaurant auch bei Vorliegen einer Beschwerde nur eines Nachbarn
Ausnahme bei missbräuchlicher oder mit Schädigungsabsicht erhobener Beschwerde
Eine Sperrzeitvorverlegung für ein Restaurant wegen Lärmbelästigung kann auch dann ausgesprochen werden, wenn sich nur eine Person in ihrer Nachtruhe gestört fühlt. Eine Ausnahme kann dann bestehen, wenn die Beschwerde missbräuchlich ist oder in bloßer Schädigungsabsicht erhoben wurde. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Anfang 2022 eröffnete in Berlin ein
Sperrzeitvorverlegung trotz Beschwerde nur eines Nachbarn
Das Verwaltungsgericht Berlin entschied gegen die Klägerin. Die Sperrzeitvorverlegung sei rechtmäßig. Es sei unerheblich, dass die Verfügung nur auf der
Ausnahme bei missbräuchlicher oder mit Schädigungsabsicht erhobener Beschwerde
Eine Ausnahme könne nach Auffassung des Verwaltungsgerichts bestehen, wenn die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.09.2023
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 33258
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