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Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 11.01.2019
- 62 K 5.18 PVL und 62 K 6.18 PVL -
Unterlassene tarifliche Eingruppierung neuer Lehrkräfte verletzt Mitbestimmungsrecht der Personalvertretung
Pflicht zur zeitnahen Eingruppierung nach Einstellung
Indem die Berliner Schulverwaltung fortdauernd die tarifliche Eingruppierung neuer Lehrkräfte unterlässt, verletzt sie Mitbestimmungsrechte der Personalvertretungen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.
Seit 2015 stellt die Schulverwaltung in größerem Umfang Lehrkräfte ein, darunter auch sogenannte Quereinsteiger mit anderer beruflicher Erfahrung. Mit der
Verletzung des Mitbestimmungsrechts von Personalräten
Das Verwaltungsgericht Berlin stellte fest, dass die jeweilige Dienststellenleitung das Mitbestimmungsrecht des jeweiligen Personalrats in 23 (den Bezirk Lichtenberg betreffend) bzw. 28 Fällen (den Bezirk Marzahn-Hellersdsorf betreffend) verletze. Das Gericht verpflichtete die jeweiligen Dienststellenleitungen, das Mitbestimmungsverfahren einzuleiten. Mit der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.01.2019
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin, ra-online (pm/rb)
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Dokument-Nr. 26963
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