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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Eingruppierung“ veröffentlicht wurden
Oberverwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 13.05.2022
- 7 A 10582/21.OVG und 7 A 10583/21.OVG -
Zuschuss zu den Personalkosten eines Kindergartens nur bei tarifgerechter Eingruppierung der Beschäftigten
OVG Koblenz zu den Voraussetzungen eines Rechtsanspruch auf Zuschuss zu ungedeckten Personalkosten
Voraussetzung eines Rechtsanspruchs des Trägers einer Kindertagesstätte gegen den Träger der Jugendhilfe auf einen Zuschuss zu den ungedeckten Personalkosten ist, dass es sich um Personalkosten für tarifgerecht besetzte Stellen handelt, die Beschäftigten also entsprechend den Regelungen des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) eingruppiert worden sind. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz in zwei Berufungsverfahren.
In dem einen Fall erkannte der beklagte Landkreis Bad Kreuznach als Träger der Jugendhilfe die von der Ortsgemeinde Langenlonsheim geltend gemachten Personalkosten ihrer Kindertagesstätte für das Jahr 2016 insoweit nicht an, als eine Mitarbeiterin in die Entgeltgruppe S 8a des TVöD eingruppiert worden war. Denn die Mitarbeiterin verfüge nicht über eine Ausbildung zur Erzieherin, sondern sei Kinderpflegerin und dürfe daher maximal in die Entgeltgruppe S 4 eingruppiert werden. In dem anderen Fall erkannte der beklagte Landkreis Mayen-Koblenz die von der Verbandsgemeinde Weißenthurm geltend gemachten Personalkosten des Jahres 2017 für eine in die Entgeltgruppe... Lesen Sie mehr
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 09.09.2020
- 4 AZR 195/20 -
BAG zur Eingruppierung einer Beschäftigten in einer Serviceeinheit bei einem Amtsgericht
Voraussetzungen für Entgeltgruppe 9a TV-L EntgeltO liegen vor
Das BAG hat entschieden, dass die Tätigkeit einer Beschäftigten in einer Serviceeinheit bei einem Amtsgericht die tariflichen Anforderungen der Entgeltgruppe 9a der Entgeltordnung zum TV-L (TV-L EntgeltO) erfüllt, da ihre Tätigkeiten lediglich einen Arbeitsvorgang darstellen, innerhalb dessen sie in rechtserheblichem Ausmaß schwierige Tätigkeiten erbringt.
Die Klägerin ist ausgebildete Justizfachangestellte. Ihr ist die Tätigkeit einer Beschäftigten in einer Serviceeinheit im Sachgebiet Verkehrsstrafsachen an einem Amtsgericht übertragen worden. Nach einer durch das beklagte Land erstellten Beschreibung des Aufgabenkreises hat die Klägerin insgesamt zu 25,17 vH ihrer Gesamtarbeitszeit schwierige Tätigkeiten im Sinne der Protokollerklärung... Lesen Sie mehr
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23.10.2019
- 17 Sa 2297/18 -
Rückgruppierung bei Begünstigung von Personalratsmitgliedern durch zu hohe Eingruppierung zulässig
Korrektur der Eingruppierung ohne Änderungskündigung gerechtfertigt
Wird ein freigestelltes Personalratsmitglied vom Arbeitgeber zu hoch eingruppiert, kann dies eine Korrektur dieser Eingruppierung ohne Änderungskündigung rechtfertigen. Dies entschied das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg und bestätigte die vom Arbeitgeber vorgenommene Rückgruppierung von der zunächst gewährten Eingruppierung nach Entgeltgruppe 14 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (E 14 TVöD) in die als zutreffend anzusehende nach Entgeltgruppe 6 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (E 6 TVöD).
Die Beklagte des zugrunde liegenden Streitfalls betreibt als Anstalt des öffentlichen Rechts Abfallwirtschaft und Reinigung. Der Kläger verfügt über eine Ausbildung zum Kraftfahrzeugschlosser mit Spezialisierung Berufskraftfahrer und ist seit 1981 bei der Beklagten bzw. deren Rechtsvorgängern tätig und war zunächst als Kraftfahrer eingesetzt. Seit 1990 wurde der Kläger durchgehend in... Lesen Sie mehr
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Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 11.01.2019
- 62 K 5.18 PVL und 62 K 6.18 PVL -
Unterlassene tarifliche Eingruppierung neuer Lehrkräfte verletzt Mitbestimmungsrecht der Personalvertretung
Pflicht zur zeitnahen Eingruppierung nach Einstellung
Indem die Berliner Schulverwaltung fortdauernd die tarifliche Eingruppierung neuer Lehrkräfte unterlässt, verletzt sie Mitbestimmungsrechte der Personalvertretungen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.
Seit 2015 stellt die Schulverwaltung in größerem Umfang Lehrkräfte ein, darunter auch sogenannte Quereinsteiger mit anderer beruflicher Erfahrung. Mit der Einstellung hat der Arbeitgeber den jeweiligen Beschäftigten einer Entgeltgruppe und einer Stufe zuzuordnen, die zusammen dessen tariflichen Lohn bestimmen. Die Kriterien für die Zuordnung sind durch Tarifverträge vorgegeben. Die... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Potsdam, Beschluss vom 15.01.2013
- VG 21 K 1480/12.PVL -
Subventionierte Arbeitsverhältnisse im Modellprojekt "Bürgerarbeit" unterliegen dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes
TVÖD gilt grundsätzlich für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst
Arbeitsverhältnisse zwischen kommunalen Arbeitgebern und zuvor arbeitslos gewesenen Arbeitnehmern, die im Rahmen des Modellprojekts "Bürgerarbeit" mit Bundesmitteln gefördert werden, fallen unter den Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVÖD). Dies entschied das Verwaltungsgericht Potsdam.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales schuf mit Erlass vom 19. April 2010 ein besonderes Verfahren, mit dem arbeitslose erwerbsfähige Hilfebedürftige in den allgemeinen Arbeitsmarkt integriert werden sollen (so genannte "Bürgerarbeit"). Die Finanzierung der unter dieser Bezeichnung begründeten Arbeitsverhältnisse erfolgt weitgehend durch Zuschüsse des Bundes zum Arbeitsentgelt... Lesen Sie mehr
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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 09.12.2009
- 4 AZR 841/08 -
BAG: Neue Eingruppierungsregeln für Oberärzte
Oberarzt müssen nicht nur Assistenzärzte sondern auch mindestens ein Facharzt unterstellt sein
Das Bundesarbeitsgericht hatte über sieben Eingruppierungsklagen zu entschieden, in denen es um die Eingruppierung als Oberärztin/Oberarzt ging. Die Klagen waren teilweise erfolgreich, wurden aber überwiegend abgewiesen. Dabei hatte das Gericht Gelegenheit, die neuen Tarifbestimmungen zu den einschlägigen Tätigkeitsmerkmalen auszulegen.
Im Jahre 2006 sind die Tarifverträge zwischen dem Marburger Bund einerseits und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) sowie der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) andererseits in Kraft getreten. Sie sehen erstmals eine eigenständige Entgeltgruppe für Oberärzte vor, deren Vergütung um bis zu 1.300,00 Euro und damit deutlich über derjenigen für Fachärzte liegt.... Lesen Sie mehr
Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 28.01.2009
- 4 ABR 92/07 -
BAG zur Eingruppierung in der Entgeltgruppe 1 TVöD - Beschäftigte mit einfachsten Tätigkeiten
Eine Arbeitnehmerin, die Reinigungsarbeiten in einem Pflegeheim ausführt, verrichtet keine einfachsten Tätigkeiten nach der Entgeltgruppe 1 (EG 1) des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD), wenn sie bei der von ihr vorgenommenen Sicht- und Unterhaltsreinigung Hygienevorschriften, für die sie mehrstündig geschult wurde, sowie einen umfangreichen Desinfektionsplan zu beachten hat, der die selbstständige Kontrolle der von ihr zu reinigenden Räumlichkeiten erfordert.
Eine Arbeitnehmerin ist seit dem 1. März 2006 bei einem von der Stadt Frankfurt am Main getragenen Verein als Reinigungskraft tätig. Auf das Arbeitsverhältnis finden die für kommunale Arbeitgeber in Hessen geltenden Tarifverträge des öffentlichen Dienstes Anwendung. Die Arbeitgeberin beantragte bei dem bei ihr bestehenden Betriebsrat die Zustimmung zur Eingruppierung der Arbeitnehmerin in die seit dem... Lesen Sie mehr
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 27.08.2008
- 4 AZR 484/07 -
BAG zur Eingruppierung eines Landschaftsgärtners
Kein Beweis für "besonders hochwertige Arbeit" nach der Lohngruppe 6
Begehrt ein Landschaftsgärtner, der Aufgaben des „Visual Tree Assessment“ durchführt, eine höhere Vergütung, die nach dem angestrebten tariflichen Tätigkeitsmerkmal neben vielseitigem, hochwertigem fachlichen Können besondere Umsicht und Zuverlässigkeit erfordert („besonders hochwertige Arbeiten“), hat er vorzutragen, welches fachliche Können die Ausgangslohngruppe erfordert und aus welchen Gründen die Anforderungen der Heraushebungslohngruppe gegeben sind. Zur Beurteilung, ob besonders hochwertige Arbeiten vorliegen, ist ein wertender Vergleich zwischen den Anforderungen der beiden Lohngruppen erforderlich.
Der Kläger ist gelernter Landschaftsgärtner und bei dem beklagten Land seit 1985 beschäftigt. Er wurde auf Grund seiner mehrjährigen Tätigkeit als Landschaftsgärtner nach der Lohngr. 5a der Anlage 1 zum Berliner Bezirkstarifvertrag Nr. 2 zum Bundesmanteltarif für Arbeiter gemeindlicher Verwaltungen und Betriebe entlohnt. Seit Beginn des Jahres 2003 ist er damit betraut, Bäume nach den Grundsätzen des „Visual... Lesen Sie mehr
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