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Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 27.02.2020
- 8 L 12/20 -
Wohnberechtigungsschein: Anspruch des Künstlers auf zusätzlichen Arbeitsraum bei Nachweis der Sicherstellung des Lebensunterhalts mittels künstlerischer Tätigkeit
Bestreiten des Lebensunterhalts mittels Erwerbsunfähigkeitsrente und Sozialhilfe schließt Anspruch auf größere Wohnung aus
Begehrt ein Künstler bei Beantragung eines Wohnberechtigungsscheins einen zusätzlichen Arbeitsraum und somit eine größere Wohnung, so muss er nachweisen können, dass er seinen Lebensunterhalt durch seine künstlerische Tätigkeit sicherstellen kann. Dies ist etwa dann nicht der Fall, wenn der Künstler von einer Erwerbsunfähigkeitsrente und Sozialhilfe lebt. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein in Berlin lebende
Kein Anspruch auf größeren Wohnraum
Das Verwaltungsgericht Berlin entschied gegen die
Nachweis der Sicherstellung des Lebensunterhalts durch künstlerische Tätigkeit
Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts hätte die
Fehlende Eilbedürftigkeit
Ergänzend verwies das Verwaltungsgericht darauf, dass keine Eilbedürftigkeit für den Eilantrag ersichtlich sei. Die Gefahr der Obdachlosigkeit habe nicht bestanden, da die Behörde der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.07.2020
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin, ra-online (vt/rb)
Jahrgang: 2020, Seite: 752 GE 2020, 752
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Dokument-Nr. 28935
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